solange ein Andreas 108 oder die anderen Schreiberlinge im Auftrag bestimmter Personen oder Grupppierungen uns Investierte zum Verkauf der Steinhoffaktien drängen wollen, glaube ich, dass unser Kampf gegen die Hedgefons und Gläubiger noch nicht verloren ist.
Also warum willst du einen der im Auftrag von super gierigen und egoistischen Wesen schreibt persönlich treffen. Wir sollten uns nicht auf so eine Schiene begeben. Aber verstehen kann ich Dich.
Ich glaube viel mehr, dass den Gläubigern der Arsch auf Grundeis geht, weil sie mitbekommen haben, dass wir Kleinanleger uns nicht kampflos ergeben wollen und ihr kriminelles Spiel nicht mitspielen. Ihre Schreiberlinge haben bisher nicht das erreicht, was sie erreichen sollten. Also müssen sie weiter ran.
Aber mich beschäftigt etwas anderes. Für mich führen Andreas & Co einen Job aus, den man nicht nur als kriminell bezeichnen kann. Aber was tut man nicht alles für Geld.
Für mich gibt es einen oder mehrere Auftraggeber (auch Arbeitgeber genannt) für diese Schreiberlinge. Also üben Andreas & Co endweder eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit, die dann vermutlich eine Scheinselbständigkeit ist, aus.
Eine Beschäftigung liegt vor wenn sie gegen Entgelt ausgeübt wird. Davon gehe ich aus. Also müßte der Auftraggeber ( Arbeitgeber) in Deutschland und auch in anderen Länder eine Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen und Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge abführen. Macht er es nicht, beschäftigt er diese Schreiberlinge schwarz und somit wäre es Steuer und Beitragshinterziehung. Darüber hinaus könnte dann auch noch Leistungsmißbrauch, bei den Schreiberlingen, eine Rolle spielen. Bei einer Scheinselbständigkeit sind die Voraussetzungen ähnlich. Bei einem 24 Std/7 Tage Woche Job, kann man sicherlich nicht von einem Minijob ausgehen. Mindestens sind 12,-€ die Stunde (Mindestlohn) zu zahlen. Erfüllt der Auftraggeberdiese Voraussetzungen nicht, könnte eine Straftat vorliegen.
Bei einem Anfangsverdacht auf eine Straftat wäre u.a. die Staatsanwaltschaft, die Finanzkontrolle Scharzarbeit (FKS) unter Hinzuziehung des Prüfdienstes der Sozialversicherung und die Finanzverwaltung (Steuerfahndung) zuständig. Meines erachtens besteht ein begründeter Anfangsverdacht für eine Straftat. Sollte nur eine dieser Stellen dies ebenfalls so sehen, so ist es schnell mit der Anonymität, wie in diesem Forum besteht, bei den besagten, vorbei. Ein eventuelles Strafverfahren wegen Steuer- und Beitragshinterziehnung, sowie eventuelle Leistungsmißbräuche könnten zur Anklage führen. Vorsätzliche Steuerhinterziehungen verjähren erst nach 10 und vorsätzliche Beitragshinterziehungen erst nach 30 Jahren. Denn keiner verschenkt seine Lebenszeit für eine Firma die er nur negativ sieht und in der auch nicht Investiert ist, es sei denn, er verdient damit seinen Lebensunterhalt.
Grüße aus meinem Basislager in Thailand