Jeder Vergleich hinkt, trotzdem wollte ich mal schauen ob es einen ähnlichen Fall vorher schon gab. Vielleicht mögt Ihr selbst das überprüfen.
Bei der Immobiliengesellschaft IVG wurde in der Hauptversammlung der Aktienwert in der Insolvenz auf 0 gesetzt, 94% der Aktionäre hatten zugestimmt. Es wurden neue Aktien ausgegeben für die Gläubiger, ohne Bezugsrecht für die Aktionäre. Dadurch und durch massiven Aktienkauf der Gläubiger vorher, konnten sie 94% der Stimmrechte erwerben. Die Kleinaktionäre gingen trotz Enteignungsbeschwerde leer aus, die Aktie wurde von der Börse genommen.
Einen kleinen Einblick bekommt Ihr hier:
de.wikipedia.org/wiki/IVG_Immobilien
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Besonders der letzte Satz zeigt mir, dass da auch sicherlich viele sich gegen eine Enteignung währen wollten und leider keine Chance hatten.
Das ist keinerlei Empfehlung, ich lag bei Steinhoff für mich so oft daneben, dass ich niemandem irgendetwas raten würde.