Es ist noch nicht mal ein Angebot, es kann erst zu einem Angebot werden wenn es zur Abstimmung kommt. Ob dies dann in dieser Form vorgelegt wird, ist noch nicht klar.
Die erste EQS ist nichts anderes als die vom Dirty geforderte Information.
DISCLOSURE OF INSIDE INFORMATION PURSUANT TO ART. 17 OF THE EU MARKET ABUSE REGULATION (EU 596/2014, MAR)
Damit hat Steinhoff den Vorwurf der Marktmanipulation, meiner Meinung nach, bereits entkräftet.
Was bitter aufstößt, als die erste EQS kam, stiegt der Kurs (siehe L&S) bis cirka 11 cent, um bei der zweiten um 65% zu fallen.
5 Minuten nach der ersten erfolgte, laut Steinhoff`s IR, eine erweiterte Information.
STEINHOFF: UPDATE ON PROPOSALS TO EXTEND UPCOMING MATURITIES OF THE GROUP
SERVICES DEBT
Inhaltlich sehen beide zuerst fast identisch aus. Bei der zweiten wurde jedoch der Absatz mit der 20/80 Reglung, gleich als zweiter Absatz geschrieben.
Natürlich kann man auch sagen, so oder so wäre der Kurs abverkauft worden. Aber das ist nicht belegbar, leider ebenso wenig wie dass nach der ersten der Kurs weiter angestiegen wäre.
Es hat für mich einen bitteren Beigeschmack, solche News kurz vor Weihnachten zu verbreiten.