Danke für die Blumen. Ich habe habe von den Details wenig Ahnung, aber ich meine einen Widerspruch zu sehen :
Meines Wissens nach ist doch der 31. 12. 2022 D-Day. Fälligkeit oder Verlängerung der Fälligkeit oder eine Refinanzierung.
Mein Gedanke ist, wenn SH noch keine Refinanzierung im Sack hat, müssten die Gläubiger in ca. 5 Wochen fällig stellen, oder automatisch (!) verlängern, es sei denn, sie lassen SH über die Klinge der Insolvenz springen...
Würde man die Verlängerung der derzeitigen Fälligkeit an irgendwelche Bedingungen knüpfen, für die es noch eine " gemeinsame Lösung " bräuchte, müsste SH irgendwie Panik schieben und kommunizieren in 5 Wochen von Insolvenz bedroht zu sein, wenn man diese Bedingungen für eine Verlängerung nicht erfüllt, also keine Lösung findet. Und, SH müsste /würde doch kommunizieren, welche Bedingungen bis 31.12.2022 noch zu erfüllen wären, damit nicht fällig gestellt wird.
Dafür ist mir SH aber nicht nervös genug.