Jetzt laufen doch erst die 30 Tage First, in der noch falsche Anträge der MPC berichtigt werden können.
Erst danach kann die Verteilung berechnet werden. Danach erfolgt die Auszahlung.
Wir bestimmt eh nichts ausgezahlt ... kennen das doch von unseren Versicherungen:
"58. Werden Kosten von meiner Zahlung abgezogen?
Ja. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Verteilung Ihrer Vergütung werden vom SoP-Vergleichsfonds und/oder SIHPL-MPC-Vergleichsfonds abgezogen. Dies betrifft zum Beispiel Banküberweisungskosten, Devisenkosten, Maklerkosten usw.
Darüber hinaus werden, wie oben erwähnt, allfällige negative Zinsen (falls zutreffend) auch vom SoP-Vergleichsfonds und/oder SIHPL-MPC-Vergleichsfonds abgezogen . In jedem Fall kann dies die zur Verteilung an die MPC-Antragsteller verfügbaren Beträge verringern. Dasselbe gilt für eine Verringerung der Beträge des SoP-Vergleichsfonds und/oder des SIHPL-MPC-Vergleichsfonds aufgrund von Währungsumrechnungen (falls vorhanden).
Wenn schließlich die Kosten des SRF für die Erfüllung aller seiner Aufgaben zur Umsetzung des Steinhoff-Gruppenvergleichs sein verfügbares Budget überschreiten oder voraussichtlich übersteigen werden, werden diese überschüssigen Kosten auch vom SoP-Vergleichsfonds und/oder SIHPL-MPC-Vergleichsfonds abgezogen .
Zusammenfassend bedeutet das Vorstehende, dass der Betrag Ihres Steinhoff MPC Settlement Payment Share oder SIHPL Steinhoff MPC Settlement Payment Share möglicherweise nicht dem Betrag entspricht, den Sie letztendlich auf Ihrem Bankkonto erhalten.
Alle (potenziellen) Abzüge von den vom SRF geführten Vergleichsfonds, einschließlich des SoP-Vergleichsfonds und des SIHPL-MPC-Vergleichsfonds, finden Sie in den SRF- und Anspruchsverwaltungsbedingungen, die unter www.steinhoffsettlement.com veröffentlicht sind ."
steinhoffsettlement.com/frequently-asked-questions.aspx