Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen!

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Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! 1Mio.€
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Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen!

 
26.04.02 07:22
#1
Finanzminister Eichel hat ein Problem:
Vor dem Bundesfinanzhof will er die aktuelle Besteuerungspraxis bei Spekulationsgewinnen verteidigen. Jetzt fällt ihm der Rechnungshof in den Rücken.

uhl/ke BERLIN/DÜSSELDORF. Die seit Mitte der neunziger Jahre sprunghaft steigende Zahl von Aktionären und Aktienfondsanlegern haben nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs auch den Umfang von Spekulationsgeschäften anschwellen lassen. Nicht nur institutionelle, sondern auch private Anleger würden Wertsteigerungen durch kurzfristige Verkäufe mitnehmen. Dadurch entstünden „beachtliche Steuerausfälle“, betonen die Rechnungsprüfer in einem Gutachten.

Denn die Finanzämter hätten keine ausreichende Handhabe, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen. Sie folgten außerdem den Angaben der Steuerpflichtigen, meistens ohne nähere Prüfung. Unterlagen und sonstige Aufklärungen würden selbst dann nicht angefordert, wenn die Steuererklärungen der Anleger unklar oder nicht nachvollziehbar seien. Diese „strukturellen Mängel“ gefährdeten den Verfassungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Um Abhilfe zu schaffen, schlagen die Rechnungsprüfer die Einführung einer Abzugsteuer oder von Kontrollmitteilungen vor. Mit einer Abzugsteuer würde im Prinzip der heutige Zinsabschlag für Einkünfte aus Kapitalerträgen von 30 % auf private Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren übertragen. Die Banken müssten dann auch bei der Realisierung von Kursgewinnen den Anlegern einen entsprechenden Betrag abziehen und an die Finanzämter abführen. Die Rechnungsprüfer legen sich freilich auf einen bestimmten Steuersatz nicht fest.

Zur Entlastung von Finanzämtern und Steuerpflichtigen plädiert der Rechnungshof für eine Abzugsteuer mit „Abgeltungswirkung“. Das heißt: Wessen individueller Einkommensteuersatz unter der Abzugsteuer läge, dem würde das Finanzamt nichts erstatten. Wer einem höheren Steuersatz hätte, müsste bei der Einkommensteuerveranlagung Spekulationsgewinne nicht nachversteuern. Als Alternative zur Abzugsteuer schlägt der Rechnungshof Kontrollmitteilungen vor. Die Banken müssten in diesem Fall die Finanzämter über alle Spekulationsgewinne informieren.

Das Bundesfinanzministerium hält die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren zwar für verbesserungsfähig. Die Feststellungen der Rechnungsprüfer reichten aber für die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht aus. Es lehnt sie aus „grundsätzlichen Erwägungen“ sogar ab. Der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß sieht dagegen Handlungsbedarf.

Nach Auffassung des Ministeriums verstößt eine Abzugsteuer mit Abgeltungswirkung gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Sie würde besser Betuchte begünstigen. Bei einer Abzugsteuer ohne Abgeltungswirkung würden Anleger mit einem höheren Steuersatz Spekulationsgewinne in der Steuererklärung weiterhin nicht angeben. „Im Übrigen wäre eine Kapitalflucht ins Ausland zu befürchten“, betont das Ministerium. Das gelte auch für die Einführung von Kontrollmitteilungen. Die Kreditinstitute würden außerdem wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands Sturm laufen und das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde beeinträchtigt.

Da der Rechnungshof diese Einlassungen der Beamten von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) „nicht überzeugend“ nennt, kommt der Minister nun in Erklärungsnot. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat ihn vor einer Woche aufgefordert, in einem Verfahren zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Am 16. Juli findet die Anhörung in München statt. Kläger ist der bekannte Kölner Steuerrechtler Klaus Tipke, der wie der Rechnungshof die Besteuerungspraxis für verfassungswidrig hält. Tipkes Fazit: „Der Ehrliche ist der Dumme“.

Nach dem Bericht des Rechnungshofs sieht es nun so aus, dass Eichel den BFH nicht mehr vom Gegenteil wird überzeugen können. Das Gericht hat bereits angedeutet, den Fall dann dem Verfassungsgericht vorzulegen. Dabei könnte auch das so genannte Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Denn es gilt als größtes Hindernis für eine Ermittlung der Spekulationsgewinne.

Quelle: Handelsblatt



Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! 647820
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Gehts wieder :-)

 
26.04.02 08:18
#2
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! Stox Dude
Stox Dude:

Moin Blonder ;-) o.T.

 
26.04.02 08:19
#3
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! Hopes
Hopes:

Gewinne -welche Gewinne denn??

 
26.04.02 08:25
#4
Was wollen die da besteuern?
Ich hab letzte Woche so viel Verlust beim Finanzamt vortragen lassen - ich glaube den können meine Töchter noch mitnutzen *g*

Guten Morgen und liebe Grüße an alle
Pe
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! 1Mio.€
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Einen blonden gruss zurück an Stox !

 
26.04.02 08:29
#5
Werde am wochenende die frage erneut stellen :-)))

@HoPes

Gerüchten zufolge soll es doch tatsächlich leute geben die gewinne eingefahren haben.Ich kenne zwar niemand aber ...... ;-)
Hoffe unser zoobesuch ist noch im bereich des möglichen.

Gruss Mio.
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! 647853
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! zombi17
zombi17:

Dann wird Si von der 90 % Trefferquote.....

 
26.04.02 08:30
#6
....den Eichel schön unterstützen. So hat alles auch sein Gutes.
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! DeathBull
DeathBull:

Wir zocken fürs Vaterland oder was ?

 
26.04.02 08:33
#7
harrrrr   :#
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! 647862
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! maxperformance
maxperforma.:

wer kann mir

 
26.04.02 08:35
#8
einen kurzen Abriss über die Möglichkeit realisierte
Verluste (hab reichlich davon) beim Lohnsteuer-
Jahresausgleich anzusetzten.

Bin Angestellter und zahl ca. 15.000€ Steuern im Jahr
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! Hopes
Hopes:

@mio

 
26.04.02 08:36
#9
Klar Zoobesuch noch möglich - wenn du dann freundlicherweise dein mitgebrachtes trockenes Brot nicht an die Enten sondern an unsere Mädels verfüttern könntest, wäre es prima - wir könnten dann wieder eine Woche  ohne weitere Sachspenden auskommen *g*

Na, Wetter macht sich langsam, ich denke wir könnten uns langsam mal einen Termin ins Auge fassen - freu mich schon

Grüße nach Rastatt
Pe
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! 1Mio.€
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Alles klar Hopes :-)

 
26.04.02 08:37
#10
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! vega2000
vega2000:

Dejavu

 
26.04.02 08:40
#11

Aufforderung zur Steuerhinterziehung


Die derzeit geltende Steuer auf Spekulationsgewinne von Privatpersonen greift nach Darstellung des Bundesrechnungshofs nicht ausreichend und verstößt damit gegen die Verfassung.

"Im Ergebnis kann der gesetzliche Anspruch auf die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren derzeit nicht wirksam und umfassend durchgesetzt werden", beschreibt der Bundesrechnungshof das Fazit einer Untersuchung, die er am Donnerstag dem Bundestag in Berlin vorgelegt hat. Es bleibe den Steuerpflichtigen überlassen, ob und in welcher Höhe sie die Veräußerungsgewinne in ihren Steuererklärungen angäben. "Die Finanzverwaltung verfügt kaum über die Möglichkeit, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen."

Damit ist nach Auffassung der Kontrollbehörde der Verfassungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung berührt. Als Alternative schlägt der Rechnungshof vor, eine Abzugssteuer auf die Gewinne zu erheben, die von den Banken abgeführt wird. Weitere Steuerzahlungen durch den Depotbesitzer entfielen dann. Als weitere Alternative schlägt die Behörde vor, das Bankgeheimnis zu lockern: "Eine weitere Möglichkeit wären intensivere Kontrollverfahren, wie sie seit langem in anderen Ländern angewendet werden."

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte aus privaten Wertpapiergeschäften einkommensteuerpflichtig, wenn sie 512 Euro überscheiten und zwischen An- und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.

Quelle:Reuters

Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! Hopes
Hopes:

@ maxperformance

 
26.04.02 09:04
#12
Du kannst nur Verluste geltend machen, die du innerhalb eines Jahres gemacht hast (d.h. du harttest die Aktie weniger als 1 Jahr), das bekommst du aber nicht auf die Lohnsteuer angerechnet, sondern wird dann künftig mit deinen GEWINNen (falls die jemand noch bekommt *g*) verrechnet, du mußt dann weniger Spekusteuern zahlen.
Die Verluste vom Vorjahr können auch mit Gewinnen verrechnet werden, die man erst Jahre später erzielt.
Auszahlen kann man sich den Verlust leider nicht lassen....

Grüße Pe
Spekulationsgewinne könnte es an den kragen gehen! maxperformance

schade

 
#13
spekupflichtige Gewinne über der
Grenze lang ist's her

dennoch thx hoPes


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