Der Hintergrund: EY hat die im Fall Wirecard Beklagte jahrzehntelang bestehende Ernst & Young GmbH Anfang Februar in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt. Die muss zwar weiterhin für die rechtlichen Belange geradestehen, aber die Haftungen sind nun anders geregelt. Denn die vier Firmensparten, die EY als Kommanditisten eingesetzt hat, haften nur begrenzt mit niedrigen Summen, berichtet die Zeitung.
Wenn dieser Trick für EY funktioniert: Wie unterscheidet sich dann noch der deutsche Rechtsstaat vom z. B. polnischen?
www.merkur.de/wirtschaft/...al-schadenersatz-zr-92920201.html