Weiß jemand in diesem Zusammenhang etwas über Aktionärsklagen gegen deutsche Banken?
Es kann doch nicht sein, dass sämtliche Aktionäre widerstandslos akzeptieren, dass die AG in solchem Umfang freiwillig auf Rechte und Forderungen verzichtet, die sie gegenüber einem Dritten haben. Noch dazu, wenn es Folge dieser Maßnahme ist, dass Versicherungen, die für den Ausfall des Schuldners geschlossen wurden, damit ausgehebelt würden.
Das dieser Schritt notwendig war, um Schlimmeres für die europ. Wirtschaft zu verhindern, halte ich für fraglich.
1. Es ist völlig ungeklärt, ob eine ungeordnete Insolvenz damit endgültig verhindert werden kann, ob nicht lediglich etwas mehr Zeit erkauft wurde. Die verbleibende Verschuldung von 120% des BIP erscheint mir immer noch zu hoch, als dass ein späterer default ausgeschlossen werden könnte.
2. Die 3 großen Ratingagenturen haben immer wieder angekündigt, dass sie auch einen freiwilligen Schuldenschnitt der Griechen als default bewerten würden.
3. Möglicherweise wären auch mildere Möglichkeiten denkbar gewesen (für die eigene Bilanz). Man hätte beispielsweise auf eine Beteiligung der EZB bestehen können.
4. Selbst wenn man am Ende zu der Auffasssung gelangt, dass diese Maßnahme tatsächlich erforderlich und das mildeste Mittel war, um Griechenland vor einem ungeordneten Staatsbankrott zu bewahren, ist es nicht Aufgabe und Pflicht einer Bank, dafür Sorge zu tragen, dass ein anderes Land vor einer Pleite bewahrt wird.
Die Banken sind ihren Aktionären und ihren Gläubigern verpflichtet - nicht ihren Schuldnern!
Dies muss erst recht zutreffen, wenn sich der Schuldner durch Betrug, Bilanzmanipulation, Erschleichen von Subventionen und Korruption rechtswidrig verhalten hat.
5. So eine Maßnahme hätte ausserdem zumindest auf der Hauptversammlung beschlossen werden müssen.
So eine Klage ist sicherlich kein Selbstgänger - aber eine Möglichkeit des Erfolges räume ich ihr ein.
Manche Aktionäre, wie z.B. karl Walter Freitag klagen doch wegen jedem Klim Bim.
Es kann doch nicht sein, dass diese Enteignung der Aktionäre keinen empört, Klage einzureichen.
Hat vielleicht schon einer von euch selbst erwogen, zu klagen, oder sich mit diesem Thema zumindest weiter auseinandergesetzt?
Eine Verletzung der Aktionärsrechte könnte sich etwa aus § 93 Abs.3 Nr. 5, Abs.4 AktG ergeben.