Zeitpunkt: 10.01.15 12:40
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Aufschlagwiener : 09.01.15 18:25 #11811 ich bin mir nicht sicher ob UI bei > 3% eine Meldung fallen müsste. Ich meine dass dies nur bei instutionellen wie Banken oder Invetmentfonds etc. Geltung hat. "Privatkäufe" müssen nicht gemeldet werden, erst wenn ein Unternehmen 30% (?) hat muss es sich äußern, das ist eine Meldeschwelle.
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Ist völlig egal, ob Privatkäufer oder instit.Käufer/Unternehmen kaufen. Verstehe nicht wie man es bei solchen Trivialdingen, die zum kleinen 1x1 des Börsenwissens gehören, nicht schafft in wenigen Sekunden eigenständig eine richtige Antwort zu bekommen im Web. Hmmm...gibt da jetzt was ganz neues. Nennt sich Gockel oder so ähnlich. Soll angeblich eine Suchmaschine sein. Aber das ist natürlich so neu, daß noch nicht jeder davon gehört hat. Im übrigen muß man als Besitzer/Käufer nicht nur melden, wenn man die 3% Hürde bei Aktien überschreitet, sondern inzwischen sogar, wenn man in der Summe aus Aktien und Optionen/Derivate die 3% überschreitet.
=> de.wikipedia.org/wiki/Stimmrechtsmitteilung
=>www.klgates.com/de-DE/resources/...xpST=PubDetail&pub=7105
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