Am 23.01. findet das "en banc re-hearing" im Collins-Fall statt. Üblicherweise wird innerhalb von 60 Tagen ein Urteil verkündet.
Auch bei Collins geht es zunächst darum, die 1. Hürde zu nehmen und es in die Hauptverhandlung zu schaffen. Somit entscheiden die Richter nur, ob der Collins-Fall angenommen oder abgelehnt wird.
Der Fall ist aber schon jetzt sehr interessant. Denn es geht auch um die Verfassungsmäßigkeit der FHFA. Man bedenke: Sollte die FHFA verfassungswidrig sein, ist es möglich, dass alle Entscheidungen, die sie getroffen hat, unter die Lupe genommen werden. Dazu zählt nicht nur der NWS, der von Collins konkret angefochten wird. Es wäre sogar denkbar, dass der ganze Conservatorship für unglültig erklärt wird. Das wäre für uns der Hauptgewinn.
Wie wahrscheinlich ist der Hauptgewinn?
Ich weiß es nicht. Aber ich habe so meine Vermutung. Hier ein kurzer Überblick:
Collins hat den Fall eigentlich schon verloren gehabt. 2 Richter haben die Klage abgewiesen, aber ein Richter war auf der Seite der Kläger und hat eine starke "opinion" geschrieben.
Der Fall wurde aber nochmals angenommen, weil Mnuchin das Gericht angerufen hat, sich den Fall noch einmal "en banc" anzuhören, da das Finanzministerium der Meinung sei, dass die FHFA "unconstitutional" ist. Er hat sich dabei auf ein Gerichtsurteil gestützt, dass das Consumer Financial Protection Bureau(kurz: CFPB) in seiner Struktur als verfassungswidrig eingestuft hatte. Beide Einrichtungen, die FHFA und das CFPB, sind von der Struktur her identisch.
Dass Mnuchin eine erneute Anhörung wollte, ist schon ungewöhnlich. Aber das heißt noch nicht, dass er den Fall verlieren will. Es gibt Spekulationen, dass er das nur gemacht hat, um in anderen Fällen nicht Gefahr zu laufen zu verlieren und dass er anstrebt, dem Argument der Verfassungswidrigkeit den Garaus zu machen.
Ich weiss nicht. Die Sache ist wirklich sehr merkwürdig - zumindest für mich.
Otting hat sich in dieser Frage nun auf die Seite von Mnuchin geschlagen. Er gesteht ein, dass die FHFA VON DER STRUKTUR her verfassungswidrig ist: Es gibt nur einen Direktor. Und dieser kann nicht grundlos vom Präsidenten entlassen werden. Diese 2 strukturellen Merkmale werden nun als verfassungswidrig anerkannt und das Gericht brauche sich diesen Fragen nun nicht mehr widmen.
Allerdings wollen sowohl das Finanzministerium, als auch die FHFA weiterhin, dass das Gericht die Klage abweist. Ihre Begründung: Die Struktur der FHFA war für die Entscheidungen der FHFA nicht relevant. Außerdem wurde der NWS damals von einem Acting Director eingeführt. Dieser hätte vom Präsidenten entlassen werden können.
Diese "Relevanz" wird nun von den Richtern geprüft. Der Ausgang ist völlig offen. Aber wenn man auf den CFPB-Fall schaut, sieht man, dass das Gericht, welches die Struktur des CFPB für verfassungswidrig erkärte, auch Entscheidungen des CFPB rückgängig gemacht hat.
Collins' Anwälte hoffen, dass sie nun in der Lage sind, die Argumentationskette der Verteidigung zu sprengen. Außerdem erhoffen sie, dass das Gericht zu dem Schluss kommt, dass nun die FHFA in ihrer Gesamtheit verfassungswidrig ist. Dann wären sämtliche Entscheidungen ungültig.
Ich denke, die FHFA hat gute Chancen, dass das Gericht keinen Einfluss dieser Verfassungswidrigkeit auf die Entscheidungen der FHFA sieht und einfach nur verfügt, dass die Strukturfehler korrigiert werden.
Allerdings glaube ich, in HERA gelesen zu haben, dass der gasamte Conservatorship hinfällig wäre, sollte ein Gericht entscheiden, dass Teile von HERA verfassungswidrig seien.
Das muss ich allerdings noch einmal nachlesen. Und vor allem: lange suchen.
Bald ist Wochenende...