das die Staatsanwaltschaft Stuttgart da wieder aufführt. Wiedeking und Härter wird Marktmanipulation vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beruft sich dabei auf eine Pressemitteilung (!), der zufolge Porsche zwar die Call-Optionen auf VW, nicht aber auch die Puts genannt und damit die Anleger getäuscht und in der Folge geschädigt haben soll.
Schon einmal stellte ein Gericht fest, dass die maßgeblichen und vom Unternehmen zu verantwortenden Verlautbarungen ihr eigenes Podium haben, nämlich die Ad Hoc-Meldungen, die üblicherweise von der DGAP GmbH veröffentlicht werden und in Umfang und inhalt von jener auch zu verantworten ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass auf anderen Podien verbreitete Meldungen NICHT relevant sind, da sie prima facie den Anforderungen nicht genügen. Im übrigen sind SÄMTLICHE Pressemeldungen redigiert, d.h. redaktionell bearbeitet, was letztlich bedeutet, dass die Nachricht gefiltert ist und daher auf keinen Fall Ansprüche erheben kann wie eine DGAP-Meldung. (Siehe: www.dgap.de/)
Wiedeking und Härter werden aber nicht nur darauf verweisen, dass Pressemeldungen nicht den Anforderungen an eine formgerechte Unternehmensmeldung genügen und daher auch nicht geeignet sein sollten, Anlageentscheidungen zu begründen. Sie werden wohl insgesamt bestreiten, dass die Pressemeldung per se dem entspricht, was sie einst verlautbart haben. Wer bitte wollte das heute noch nachprüfen? Solche Nachweise gelingen nicht einmal nach wesentlich kürzeren Zeitabläufen. Und die beiden werden wohl kaum zugelassen haben, dass ihre Verlautbarungen auf Band gespeichert und zur späteren Verwendung freigegeben wurden.
So wird es nach meiner Einschätzung dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft mit ihren Vorwürfen ein weiteres Mal scheitert. Wiedeking und Härter wird imo nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Gewissheit nachzuweisen sein, dass sie absichtlich oder grobfahrlässig falsche Meldungen lanciert haben. Die Folge: wird das Verschulden nicht nachgewiesen, scheitern auch sämtliche Schadensersatzfoderungen.