”Nikola - @Waldlaubsaenger - 13.57Wenn jemand etwas unverbindlich bestellt, kann er die Bestellung widerrufen und muss dann auch die Ware nicht an- bzw. übernehmen. In diesem Fall ist dann rechtlich keine Lieferung/Leistung erfolgt, dann wird keine Ausgangsfaktura erstellt (und verbucht) und dann kommt auch kein Zahlungseingang!
remai, 19.10.23 14:30
Hallo und Moin remai
meine Auffassung zu "unverbindlichen Bestellungen" ist folgendes. Es wird eine Bestellung getätigt (mehr als eine Absichtserklärung) mit der Einschränkung oder Voraussetzung, dass:
- die Ware/ das Produkt zum vereinbarten Lieferzeitpunkt lieferbar sein wird, weil z.B. alle Komponenten zur Ware/ zum Produkt fristgerecht eintrafen,
- die FCEV eine Zulassung erhalten und für den Straßenverkehr freigegeben werden,
- der Kauf mit einer Förderung verknüpft wird und der Kauf dann rechtswirksam wird, wenn die Förderung berechtigt ist und gezahlt wird und/oder
- ich einen Kauf an die Bedingung knüpfte, dass ich auch H2 auf der Route erhalte, welche ich bedienen werde.
Diese 4 Punkte wären bei einem Kaufvertrag meinerseits zwingend vermerkt, dass ich als Kunde sauber aus dem Vertrag herauskomme, falls ein Punkt oder mehrere nicht erfüllt werden.
Werden in diesem Beispiel alle 4 Punkt erfüllt, ist der Kaufvertrag verbindlich.
Aus meiner Sicht eine nachvollziehbare Angabe "unverbindliche" Bestellung ... ich lese diesbzgl. gerne Widerspruch.