Immer wieder wird in den Raum gestellt, dass eine Kapitalmaßnahme für bisherige Aktionäre ein großes Schreckgespenst sei. Das stimmt so nicht. Hier einige Anmerkungen dazu:
„Aufgrund einer Kapitalmaßnahme fällt der Aktienkurs, denn das Angebot ist nun höher als zuvor, und steigendes Angebot bei gleichbleibender Nachfrage hat in der Regel sinkende Kurse/Preise zur Folge. In einem Satz gesagt hat eine Kapitalerhöhung also bis auf ganz wenige Ausnahmen zur Folge, dass der Aktienkurs zumindest vorübergehend sinken wird. Am letzten Tag des Bezugsrechtshandels bzw. mitunter einen Tag zuvor, werden die Aktien an der Börse auch mit dem Zusatz „exB“ notiert, was so viel wie „ohne Bezugsrecht“ bedeutet. In diesem Fall wird ein Bezugsrechtsabschlag vom Kurs der bisher an der Börse notierten Aktien vorgenommen. Wer nun als bisheriger Aktionär nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die ihm zustehenden Bezugsrechte zu nutzen und in Aktien „einzutauschen“ oder zumindest zu verkaufen, wird in der Folge durch den Kursabschlag einen – zumindest vorübergehenden – Kursverlust erleiden. Oftmals ist der Kursrückgang nach einer Kapitalerhöhung aber nur von sehr kurzer Dauer, sodass die Aktien nicht selten schon eine Woche später auf dem gleichen Niveau wie vor der Kapitalerhöhung notieren.“
Quelle + Volltext: www.anuber.de/kapitalerhoehung-aktien.html