Zitat:
"Das Landgericht Hamburg gilt als meinungsfeindlich. Diesen Ruf hat es primär seiner 24. Zivilkammer (Pressekammer) zu verdanken, die für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen in Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen oder anderen Massenmedien zuständig ist, wie es im Geschäftsverteilungsplan heißt. Für die Neigung der Hamburger Pressekammer den Persönlichkeitsschutz über die Meinungs- und Pressefreiheit zu stellen, hat der kritische Gerichtsreporter Rolf Schälike in Anlehnung an den Vorsitzenden Richter Buske den Begriff “Buskeismus” geprägt.
Genau dieser Andreas Buske wird nun zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht befördert und wird dann genau den Senat leiten, der ihn in letzter Zeit des öfteren aufgehoben hat. Damit steht dann aber auch zu befürchten, dass sich das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht ungebremst ausbreiten kann."
www.internet-law.de/2011/12/...ur-das-hamburger-landrecht.html
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