15.11.2010 / 10:30
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Intershop-Aktionäre wehren sich gegen Benachteiligung durch Großaktionär
Initiative zur außerordentlichen Hauptversammlung am 14. Dezember 2010
Eine größere Gruppe freier Intershop-Aktionäre wehrt sich gegen die drohende Beherrschung des Unternehmens durch GSI Commerce (Nasdaq: GSIC). Dazu haben sie sich zu einer Initiative von Streubesitzaktionären zusammengeschlossen (www.hv-initiative.de). Im Wesentlichen geht es darum, einen ungerechtfertigten und nachteiligen Einfluss von GSI auf die Geschäftspolitik der Intershop Communications AG (WKN: A0E PUH) zu verhindern. Am 14. Dezember 2010 findet eine außerordentliche Hauptversammlung statt.
Auslöser für die Aktion ist die Absicht von GSI, die erst im Oktober auf Antrag freier Aktionäre gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Günter Lorenz und Dr. Herbert May wieder abzuwählen und durch eigene Kandidaten zu ersetzen.
Im Ergebnis würde der Aufsichtsrat von Intershop ausschließlich aus drei Vertretern von GSI bestehen. Das amerikanische Unternehmen verfügt über einem Anteil von rund 27 Prozent an Intershop. GSI ist nicht nur der größte Einzelaktionär des Unternehmens, sondern auch der größte Kunde und ein wichtiger Kooperationspartner.
'In dieser Konstellation sehen wir klare Interessenskonflikte der GSI-Kandidaten', sagt Bernhard Wöbker, ehemaliger Aufsichtsrat von Intershop und nun Mitglied der Aktionärsinitiative. 'Jeder Euro, den GSI für von Intershop erbrachte Dienstleistungen und Produkte mehr bezahlt, bedeutet einen Euro mehr Umsatz. Umgekehrt aber auch einen Euro mehr an Kosten für GSI.' Vor diesem Hintergrund sieht die Initiative der Streubesitzaktionäre die Gefahr, dass GSI zu seinen Gunsten und zum Nachteil der Intershop AG Einfluss auf deren Geschäftspolitik ausübt. Dies würde auch zu Lasten der freien Aktionäre gehen. Bereits in der Vergangenheit übte GSI massiven Druck auf die unabhängigen Vertreter im Aufsichtsrat aus.
Die Initiative strebt daher eine Sonderprüfung an, in der die Vorgehensweise des Großaktionärs geklärt werden soll. Dabei soll unter anderem untersucht werden, ob das Verhalten von GSI einem verdeckten Beherrschungsvertrag entspricht und ob die US-Amerikaner eine Vorzugsbehandlung gegenüber anderen Kunden erhalten haben.
Um eine De-facto-Beherrschung der Intershop AG durch GSI Commerce zu verhindern, ruft die Initiative alle Aktionäre auf, ihre Stimmrechte auf der anstehenden Hauptversammlung am 14. Dezember 2010 in Jena unbedingt auszuüben. Zwar verfügen die Streubesitzaktionäre mit mehr als 70 Prozent der Stimmrechte über eine absolute Mehrheit. Aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Präsenz auf vergangenen Hauptversammlungen ist allerdings zu befürchten, dass GSI am 14. Dezember eine HV-Mehrheit ausüben kann.
Anteilseignern, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, bietet die Initiative die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf einen Vertreter aus ihren Reihen zu übertragen. Informationen darüber, wie die Initiative abzustimmen plant und wie Aktionäre das Stimmrecht übertragen können, finden sich auf der Website www.hv-initiative.de.
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