Mache ich aus den 17 Euro DB-Ziel, den "Kurs" Paragraph 17 StGB der folgendes aussagt:
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."
komme ich zu dem Schluss: Dummheit schützt vor Strafe:-)
"Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden."
komme ich zu dem Schluss: Dummheit schützt vor Strafe:-)