Im Visier der Fahnder

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Im Visier der Fahnder

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03.12.00 13:08
#1
Steuerflüchtlinge haben es noch nie leicht gehabt. Wenn ihr sauer verdientes Geld mühsam auf einem ausländischen Bankkonto vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit gebracht ist, fangen die Sorgen erst richtig an.

Wer weiß von dem Versteck? Wer hat etwas gegen mich? Kann ich Freunden und Familie trauen? Aus dem Steuerflüchtigen wird so schnell ein tatsächlich Verfolgter.  

Zu Recht. Denn die Angst, auf Grund einer Denunziation enttarnt zu werden, ist keineswegs unbegründet. Sind Schwarzgeldkonten im Spiel, kommt es gerade bei Ehe- und Erbstreitigkeiten immer wieder zu Erpressungen oder Racheanzeigen bei der Steuerfahndung.

Doch selbst wer glücklich verheiratet ist und sich nur von echten Freunden umgeben weiß, spielt heutzutage Lotterie, wenn er Schwarzgeld ins Ausland schafft. Die Gefahr, dass ausländische Bankkonten von der deutschen Steuerverwaltung entdeckt werden, wird ständig größer.

Bankenfahndung. Die deutsche Steuerverwaltung fahndet seit einigen Jahren mit groß angelegten Durchsuchungen bei deutschen Banken und Sparkassen nach Kapitaltransfers ins Ausland. Vor allem Überweisungen nach Luxemburg und in die Schweiz wecken das Interesse der Beamten.

Nachdem sie in vielen Fällen den Überweisungsmodus der Banken geknackt haben, können die Fahnder nun immer häufiger die ins Ausland überwiesenen Beträge bestimmten Bankkunden zuordnen. So droht einer wachsenden Zahl von Steuerpflichtigen die Aufdeckung ihrer ausländischen Schwarzkonten.

Liechtenstein. Eine ähnliche Gefahr stellen die in Liechtenstein entwendeten Unterlagen eines Treuhänders dar, in denen Angaben über die Stifter von 400 Familienstiftungen verzeichnet sein sollen. Die brisanten Unterlagen wurden der Bochumer Staatsanwaltschaft von einem ehemaligen Angestellten dieses Treuhänders zugespielt.

Kontrollmitteilungen. Zittern müssen auch - nach aktuellen Meldungen aus der Steuerstrafpraxis - fast eine halbe Million Deutsche mit Grundbesitz in Spanien. Die Fincabesitzer wurden von der dortigen Finanzverwaltung akribisch registriert und den deutschen Kollegen gemeldet. Wer Schwarzgeld in spanische Immobilien gesteckt hat, dürfte bald etwas vom Fiskus hören.

Geldwäschegesetz. Auch für diejenigen, die ihr Geld persönlich im Aktenkoffer ins Ausland geschafft haben und es nun bar zurückholen wollen, sind schwere Zeiten angebrochen. Seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes muss bei Reisen von Luxemburg und der Schweiz nach Deutschland die Einfuhr von mehr als 30.000 Mark bei Grenzübertritt deklariert werden.

Zollbeamte und der Bundesgrenzschutz sollen die Einhaltung dieser Vorschrift überwachen und führen daher verstärkt Grenzkontrollen durch. Bei ihren Autodurchsuchungen und Leibesvisitationen werden die Grenzer so häufig fündig, dass die Vermutung nahe liegt, sie seien vorab über Geldverstecke informiert worden.

So hartnäckig und erfolgreich die Fahnder ermitteln, so drakonisch sind die Strafen für die enttarnten Steuersünder. Wird ein schwarzes Bankkonto entdeckt, ist in der Regel das ganze - vermeintlich in Sicherheit gebrachte - Geld weg.

Der ertappte Steuerflüchtige muss nämlich Nachzahlungen für bis zu zehn Jahre leisten. Und zwar Einkommensteuer auf die Kapitalerträge und zusätzlich Vermögensteuer für die Jahre bis zu deren Abschaffung 1996. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung eine Verzinsung der Nachzahlungen zu 0,5 Prozent pro Monat.

Schließlich wird dem Hinterzieher eine Geldstrafe auferlegt, die sich an der Höhe der verkürzten Steuern und den Einkommensverhältnissen des Steuerhinterziehers orientiert, selten unter 10.000 Mark. In besonders schlimmen Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Das Schlimmste verhüten können Steuerflüchtige, indem sie mit Hilfe einer Selbstanzeige die Verwaltung über ihr tatsächliches Vermögen informieren und so straffrei ausgehen. Damit die Selbstanzeige anerkannt wird, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Die hinterzogenen Steuern und die angefallenen Zinsen müssen allerdings in jedem Fall gezahlt werden.

Manch einer mag nun mit dem Gedanken spielen, dass er zu jenen gehört, die unentdeckt bleiben. Das scheint zumindest bei jenen illusionär, die von ihrer Bank einen Hinweis erhalten haben, dass ihr Name von den Steuerfahndern enttarnt worden ist.

Die Verwaltungen arbeiten zwar langsam, aber gründlich. Generell ist daher auch bei noch nicht entdeckten schwarzen Auslandskonten deren Rückführung dringend zu überlegen. Der Rat des Fachmanns kann nur sein, von der strafbefreienden Selbstanzeige Gebrauch zu machen.



Im Visier der Fahnder karo

genau hier liegen die fehler.

 
#2
wenn jemand schwarzgeld hat,muss er dieses langsam in den bankkreislauf einfliessen lassen,u. zwar in deutschland.wer es dann noch jemandem erzählt wo u. wieviel er hat,kann er es gleich verbrennen.wer heute noch schwarzgeld macht,u. dieses nicht für den normalen lebensstandart verwendet,ist ein h2okopf.wir haben doch soviele schöne abschreibungsmöglichkeiten,da braucht man kein schwarzgeld.
gruss karo


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