@ Ding
Zunächst grundsätzlich: es ist unsere feste Überzeugung, daß unser Unternehmen nur dann dauerhaft am Markt bestehen wird, wenn wir zwei Ziele miteinander verbinden können: optimalen Kundennutzen und hohe Rentabilität. Dies sieht im ersten Augeblick nach Widerspruch aus, da jeder Kunde verständlicherweise so wenig wie möglich für unsere Dienstleistung zahlen will. Welcher Preis angemessen ist, entscheidet der Schiedsrichter: der Markt – das gesamte Spektrum aller Konkurenzangebote - den wir selbstverständlich sorgsam beobachten. Die Herausforderung für meine Kollegen und mich war und ist daher, die Qualität der Dienstleistung zu steigern und deren Kosten zu senken, damit wir bei markkonformen Konditionen eine gute Rendite für unsere Aktionäre erwirtschaften.
Die Qualität unserer Dienstleistung haben wir durch eine sehr schnelle Bonitätsprüfung, Zahlung des Kaufpreises an den Lieferanten am Tage der Vorlage aller erforderlicher Dokument, ein vergleichsweise günstiges Versicherungspaket sowie eine klare und standardisierte Abwicklung verbessert. Die Kosten haben wir durch workflow-orientierte Verfahren und ein hohes Maß an EDV-gestützter Organisation (z. B. Dokumenten-Management-System) reduziert. Nach allen uns vorliegenden Informationen haben wir mit Abstand die Kostenführerschaft in unserem Marktsegment. Das liegt natürlich auch daran, daß wir weit über 100.000 laufende Leasingverträge durch Skaleneffekte (economies of scale) günstig verwalten können. Durch unseren Börsengang vor drei Jahren und ein Investment-Grade-Rating von Standard & Poor’s haben wir direkten Zugang zum Kapitalmarkt und können die Refinanzierung unserer Verträge zu günstigeren Konditionen bereitstellen als unsere direkten Wettbewerber.
Es gibt am Markt recht unterschiedliche Leasingangebote. Das Spektrum reicht von Verträgen mit offenen Restwerten – wie Sie es vielleicht vom PKW-Leasing kennen: die Leasinggesellschaft trägt das Wertrisiko am Ende der Laufzeit des Vertrags – bis hin zu Mietkaufmodellen (die z. B. wegen der Investitionszulage in den neuen Bundesländern verwendet werden, die aber im engeren Sinne keine Leasingverträge mehr sind).
Auch GRENKELEASING bietet unterschiedliche Vertragsmodelle an. Damit sich die genannten Skaleneffekte möglichst günstig auswirken, ist es aber sinnvoll eine Vertragsart zu bevorzugen, die dann vollständig automatisiert verwaltet werden kann. Wir haben uns bereits vor über zehn Jahren dazu entschlossen, den sogenannten kündbaren Vertrag bevorzugt anzubieten. Der Vertrag hat die folgenden Merkmale:
-§günstige Leasingraten während einer festen unkündbaren Grundmietzeit,
-§Verwertung des Leasinggegenstandes durch uns.
Da wir eine entsprechende Verwertungskompetenz aufgebaut haben (www.asset-broker.de), können wir gebrauchte Leasingobjekte in aller Regel günstiger verwerten als ein Leasingkunde. Dadurch schaffen wir einen Mehrwert, den wir bereits zuvor durch niedrigere Leasingraten an den Kunden – zumindest teilweise – weitergegeben haben.
Am Ende der unkündbaren Grundmietzeit hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
a.§er gibt den Leasinggegenstand an unser Zentrallager zurück und beendet damit den Leasingvertrag
b.§er beabsichtigt, den Gegenstand für eine längere Zeit weiter zu nutzen, und fordert von uns ein Angebot für eine feste Verlängerung bei reduzierter Miete an
c.§er möchte den Gegenstand dauerhaft behalten und fordert ein Kaufangebot an (zu Marktpreisen)
Wenn der Kunde nichts unternimmt, so schiebt er diese Entscheidung auf. Er zahlt weiterhin seine Leasingrate, kann aber jederzeit eine der vorstehend genannten Alternativen wählen. Dies ist angemessen, da der Leasinggegenstand weiterhin an Wert verliert. Daß sich GRENKELEASING damit keinesfalls eine „Goldene Nase“ verdient, zeigt ein Blick in unsere Bilanz. Im ersten Quartal 2003 betrugen die Mehrerträge aus dem Nachgeschäft 480 TEUR, das sind knapp 3 % der übrigen Erträge.
Bereits Anfang der 70er Jahre hat das Bundesfinanzministerium in einem Erlaß festgelegt, unter welchen Bedingungen Leasing steuerlich anerkannt wird und zu den leasingtypischen Steuervorteilen führt. Insbesondere muß die unkündbare Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der Abschreibungszeit lt. AfA-Tabelle liegen. Der Restwert darf dann nicht geringer sein als der Buchwert bei linearer Abschreibung. Fazit: ein Restwert unter 10 % ist kritisch. Er dürfte nur dann anerkannt werden, wenn als Restwert der Marktpreis gewählt wird und dieser dann auch entsprechend gering ist.
Zu dem Angebot mit 3 % Restwert ist daher festzuhalten, daß die zuvor gezahlte Leasingraten deutlich über den Leasingraten von GRENKELEASING liegen dürften. In der Summe aus beidem zahlt der Kunde bei GRENKELEASING eher weniger. Ein Restwert von 3 % ist steuerkritisch und wird vom Betriebprüfer – zumal in diesen Zeiten – sicher angegriffen.
Abschließend noch eine persönliche Bemerkung: ich habe mir zum geschäftlichen Grundsatz gemacht, nur solche Verträge anzustreben, die ich auf beiden Seiten unterschreiben würde. Dies gilt auch für den vorstehend beschriebenen kündbaren Leasing-Vertrag.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Grenke