Moin MöpMöp
Der Einstandspreis ist lediglich der Richtwert zur Ermittlung der Kursgewinne oder Kursverluste.
Auf diesen errechneten Wert werden die nachgelagert zu besteuernden Dividenden aufgeschlagen
Nehmen wir den schlechtesten Fall.
Kauf einer Aktie nach Einführung der Abgeltungssteuer zu 10 Euro. Dann Totalverlust und Verkauf, bzw .Ausbuchung. In den vergangenen Jahren hast Du aber EUR 5,00 steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung) als Dividende erhalten. Dann müsstest Du EUR 5,00 als Gewinn besteuern obwohl Du keinen Verkaufserlös hast. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung liegt also lediglich darin, dass Du den Zeitpunkt der Besteuerung selbst bestimmst.
Der Einstandspreis ist lediglich der Richtwert zur Ermittlung der Kursgewinne oder Kursverluste.
Auf diesen errechneten Wert werden die nachgelagert zu besteuernden Dividenden aufgeschlagen
Nehmen wir den schlechtesten Fall.
Kauf einer Aktie nach Einführung der Abgeltungssteuer zu 10 Euro. Dann Totalverlust und Verkauf, bzw .Ausbuchung. In den vergangenen Jahren hast Du aber EUR 5,00 steuerfrei (nachgelagerte Besteuerung) als Dividende erhalten. Dann müsstest Du EUR 5,00 als Gewinn besteuern obwohl Du keinen Verkaufserlös hast. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung liegt also lediglich darin, dass Du den Zeitpunkt der Besteuerung selbst bestimmst.