Ist ein Schiedsgericht überhaupt berechtigt einen "Eid" abzunehmen?
Wenn ja, ist ein "Meineid" vor einem Schiedsgericht strafbewehrt?
Wenn ja, nach welchem Strafrecht? (Deutsch, Schweiz, Ösi, SLO, Ami...)
Die Vollstreckung stelle ich mir auch schwer vor...
Hier in D ist eine falsche eidesstattliche Versicherung ja auch nur strafbar, wenn diese vor Gericht, oder wenigen genau definierten amtlichen Stellen abgegeben wurde...
Eine "eidesstattliche Versicherung" in einem Vertrag oder so, ist die Tinte nicht wert, auch wenn sie öfter vorkommt...weiß nur kaum einer....