...ist nicht unwahrscheinlich, aus den folgenden Gründen:
Generell kann ein Unternehmen seine Börsennotierung bereits immer dann beenden, wenn ein Beschluss seitens der konstituierenden Organe vorliegt. So z.B. schon dann, wenn lediglich aus Kostengründen umfassende Publizitätspflichten vermieden werden sollen.
Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Delisting
Im Falle einer Insolvenz, wie genau jetzt gerade bei Emqtec, muss der Insolvenzverwalter eben auch Kosten treibende Leistungen, wie z.B. die Börsennotierung überdenken, um die Verbindlichkeiten der AG nicht unnötig weiter zu vergrößern.
Ein Delisting vor der Schlussrechnung zu beantragen ist nicht unüblich. Siehe z.B. die Girindus AG.
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens im Falle der Abwicklung und nach Abschluss der Nachtragsliquidation wird bei Vermögenslosigkeit nach dem Gesetz FAMFG §394 Abs (1) Satz 2, die Löschung der AG aus dem Handelsregister von Amts wegen erklärt und betrieben.
Sobald die AG aus dem Handelregister gelöscht wurde, hört die juristische Person "EmQtec AG" auf zu existieren. Was passiert dann wohl mit der Börsennotierung?
Na, wer findet die entsprechenden Passagen in den Gesetzbüchern? Wurde auf Ariva zu einem anderen Insolvenzwert bereits gepostet, glaube ich. ;-)