das mit der Mindeststeigerungsrate ist nicht ganz trivial...
BNetzA dokumentiert das wie folgt:
IV.3.5 Valide Gebote
In der ersten Auktionsrunde ist das minimale valide Gebot das Mindestgebot für einen Frequenzblock. In den darauf folgenden Auktionsrunden ist das minimale valide Gebot ein Gebot, das das jeweilige Höchstgebot für einen Frequenzblock um das geltende Mindestinkrement übersteigt. [...]
Für jeden Frequenzblock wird in jeder Auktionsrunde von der Software eine Liste mit validen Geboten vorgegeben, aus der der Bieter seinen Gebotsbetrag wählen kann (sog. Click-Box-Bidding). Diese Liste umfasst die folgenden Gebotsbeträge, aus der der Bieter sein Gebot frei wählen kann: - das minimale valide Gebot, - das minimale valide Gebot zuzüglich 10 000 €, - das minimale valide Gebot zuzüglich 20 000 €, - das minimale valide Gebot zuzüglich 50 000 €, - das minimale valide Gebot zuzüglich 100 000 €, - das minimale valide Gebot zuzüglich 200 000 €, - das minimale valide Gebot zuzüglich 500 000 €, - das minimale valide Gebot zuzüglich 1 000 000 €, [u.s.w.]
Und jetzt kommts:
IV.3.6 Mindestinkrement Sofern nach einer Auktionsrunde ein Höchstgebot für einen Frequenzblock vorliegt, wird für die darauf folgenden Auktionsrunden vom Auktionator für diesen ein Mindestinkrement festgesetzt. Das Mindestinkrement ist ein bestimmter (nicht negativer) Geldbetrag, um den das geltende Höchstgebot in einer Auktionsrunde mindestens überboten werden muss. Das Mindestinkrement
für die Frequenzbereiche bei 2 GHz und 3,6 GHz beträgt in der ersten Phase 10 % vom ausgewiesenen Höchstgebot. Das Mindestinkrement
kann je nach Auktionsverlauf
vom Auktionator für weitere Phasen schrittweise auf 5 % und 2 % des ausgewiesenen Höchstgebotes abgesenkt werden (sog. Inkrementphasen). Davon abweichend
kann der Auktionator einen konkreten Geldbetrag für einzelne Frequenzblöcke als Mindestinkrement festsetzen.
[...]
Die Festlegung der Inkrementphasen durch den Auktionator soll sich an folgenden Leitlinien orientieren: Der Prozentsatz, der das Mindestinkrement bestimmt, beträgt in der ersten Phase der Auktion 10 % des Höchstgebotes (Inkrementphase 1). Er verringert sich bei einer Änderung der Inkrementphase auf 5 % (Inkrementphase 2) und auf 2 % des Höchstgebotes (Inkrementphase 3). Den Übergang in die jeweils nächste Inkrementphase bestimmt der Auktionator abhängig vom Auktionsverlauf nach pflichtgemäßem Ermessen. Um den Besonderheiten des jeweiligen Auktionsverlaufs Rechnung zu tragen, kann der Auktionator die Mindestinkremente individuell für jeden Frequenzblock als absoluten (nicht negativen) Betrag nach eigenem Ermessen abweichend von obiger Regel festsetzen.
Quelle (S.14 ff. & 120 ff.)
Hoffe das beantwortet deine Frage?
Prost & good trades!