Deutscher Börse droht Niederlage bei Penny Stocks

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Deutscher Börse droht Niederlage bei Penny Stocks Brummer
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Deutscher Börse droht Niederlage bei Penny Stocks

 
10.04.02 11:24
#1
Von Tim Bartz, Frankfurt

Im Endlosstreit um die Delisting-Regeln am Neuen Markt zeichnet sich für die Deutsche Börse eine schwere Niederlage vor Gericht ab. Die Penny-Stock-Unternehmen könnten Recht bekommen.

Der 5. Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgerichtes (OLG) stellte am Dienstag fest, dass die einseitige Änderung des Regelwerkes für den Neuen Markt durch die Börse, durch die der Ausschluss ("Delisting") so genannter Billigaktien ("Penny Stocks") überhaupt erst ermöglicht wurde, möglicherweise nicht rechtens war.

Infogenie, Letsbuyit.com, GFN, E.Multi, Wizcom und NSE Software hatten einstweilige Verfügungen gegen die Entscheidung der Börse beantragt, die Neuer-Markt-Firmen zum 27. April auszuschließen. Zwar vertagte der Vorsitzende Richter Wilfried Müller-Fuchs die Entscheidung des Senates am Dienstag auf den 23. April. Gleichwohl ließ Müller-Fuchs durchblicken, dass die Gründe der Kläger stichhaltig seien (AZ 5 U 189/01).

"Wir tendieren dazu anzunehmen, dass die Kläger einen Anspruch auf Unterlassung des Ausschlusses haben, weil keine ausreichenden Gründe dafür im Regelwerk dargelegt erscheinen", sagte Müller-Fuchs. So könne nicht die Rede davon sein, dass ein Verbleib der Firmen am Neuen Markt für die Börse unzumutbar wäre. Zudem entsprächen die Bedingungen für einen Ausschluss keineswegs denen eines Dauerschuldverhältnisses, was das Regelwerk aber de facto sei. Dieses seien aber die Börse und die Unternehmen mit der Notiz an dem Wachstumssegment eingegangen.

Geänderte Bedingungen

Ferner könnten nicht Konditionen für den Verbleib am Neuen Markt aufgestellt werden, die beim Eintritt nicht erfüllt werden müssten. Auch könne aus der Tatsache, dass die Börse bereits zu früheren Zeitpunkten das Regelwerk ohne Einwände geändert habe, keine Rechtmäßigkeit zur erneuten Änderung abgeleitet werden, sagte der Richter.

Die Börse hatte die Delisting-Regeln zum Oktober 2001 eingeführt. Demnach sind Firmen gefährdet, die insolvent sind oder deren Aktienkurs an 30 Börsentagen nacheinander unter 1 Euro notiert und deren Marktkapitalisierung zugleich die Marke von 20 Mio. Euro unterschreitet.

Schaffen sie es nicht, in den darauf folgenden 90 Handelstagen an 15 Tagen nacheinander beide Grenzwerte zu überschreiten, müssen sie in den Geregelten Markt oder Amtlichen Handel wechseln.

Gegen die Delisting-Regeln haben zahlreiche Firmen teils dauerhafte Aufschübe erwirkt. Andere traten freiwillig den Rückzug an, einige Insolvenzfälle wurden ausgeschlossen. Die nun klagenden Firmen wären die ersten, die auf Grund ihrer Eigenschaft als "Penny Stocks" gehen müssten.

Auch der Versuch einer gütlichen Einigung scheiterte. Während die Börse die von den Firmen geforderte teilweise Rücknahme der Kriterien nicht akzeptierte, lehnten es die Kläger ab, ein unabhängiges Schiedsgericht fallweise entscheiden zu lassen. "Das Urteil eines ordentlichen Gerichtes strahlt höhere Autorität aus", sagte Bernd Wilmer, Investor-Relations-Manager bei Infogenie, während der Verhandlung.

Sollte das OLG wie erwartet tatsächlich zu Gunsten der Kläger entscheiden, erhielten die Firmen einen Aufschub bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Sie wären bis dahin von den Delisting-Regeln befreit. In diesem Verfahren müssten die Gerichte dann erstmals grundlegend klären, ob die einseitige Änderung des Regelwerkes durch die Börse rechtens ist. Das Urteil des 5. Senates dagegen hat keine grundlegende Bedeutung, da es sich um ein Verfügungsverfahren handelt.



© 2002 Financial Times Deutschland
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#2
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