Auszugvom Beschluss vom 22. August 2017 : [...]
4. Von einer externen Prüfung der Sacheinlage in Form der Einbringung der Geschäftsanteile an der MediCann Handels GmbH, Hamburg, wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen.
5. Der Vorstand erklärt, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden neuen Aktien von insgesamt EUR 1.935.659,00 erreicht.
Der Wert der Sacheinlage beträgt EUR 1.935.659,00, wobei die Quelle dieser Bewertung ein Bewertungsgutachten gemäß IDW Standard S1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen), erstellt von Dipl.-Kfm. Bodo Röse Wirtschaftsprüfung Steuerberatung, Hohe Str. 7, 44139 Dortmund, vom 25.08.2017 ist, das einen Unternehmenswert von insgesamt EUR 1.935.659,00 ermittelt hat. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Ertragswertverfahren. Stichtag der Bewertung ist der 24.08.2017. [...]
--> lordofshares schreibt hierzu folgerichtig:"Vor ein paar Monaten mit 25.000 Euro Grundkapital neu gegründet, und nun per Ertragswertverfahren mit knapp 2 Mio. Euro bewertet und für knapp 2 Mio. neue Aktien in die Deutsche Cannabis AG eingebracht. Na dann kanns ja weitergehen mit dem Dummenfang... " 177766.homepagemodules.de/...G-Kurstreiberei-WKN-A-BVVK-7.html