Im Artikel des Tagesanzeigers (TA) steht:
"Dem weltumspannenden Siegeszug der Indexfonds vor allem verdankt Black Rock den rasanten Aufstieg zur Nummer eins in der Vermögensverwaltung. Verfügte die 1988 gegründete Firma 20 Jahre später über
verwaltete Vermögen von 1000 Milliarden Dollar, so sind es inzwischen rund 6300 Milliarden. Dabei handelt es sich im Kern um die Altersersparnisse von Hunderten Millionen Menschen.
Schon mit diesen Aktienpaketen vermag Blackrock erheblichen Einfluss auf die Konzernlenker auszuüben."
Was dort steht, trifft bis zum vorletzten Satz voll zu. Im letzten Satz (von mir fett gesetzt) zieht der TA jedoch mMn grob falsche Schlüsse.
Begründung:
Kauft ein Investor ein ETF, so kauft Blackrock anteilig Aktien aus dem Index, den dieser ETF nachbbildet. Blackrock ist dann zwar Halter dieser Aktien (und bei Namensaktien auch als solcher eingetragen), aber eben nicht der Besitzer.
Der Knackpunkt dabei: Um - wie der Tagesanzeiger behauptet - einen "erheblichen Einfluss auf die Konzernlenker ausüben" zu können, reicht es nicht aus, wenn man lediglich im Namen Dritter (nämlich der ETF-Investoren) deren Eigentum verwaltet. Diese Verwaltungstätigkeit bedingt z. B. kein Mitbestimmungsrecht im Vorstand.
Ganz anders sieht es bei Hedgefonds (wie Goldman) aus, die auch mit erheblichen Teilen ihres
eigenen Kapitals - sprich: im Eigenhandel - Aktien kaufen. Aus dieser Eigentümereigenschaft erwachsen ihnen Mitbestimmungsrechte an der Firma. Folge: Oft sitzen HF-Manager mit im Aufsichtsrat der Firmen und machen Druck, damit die Geschäfte profitabler laufen.
Goldman betreibt, soweit ich weiß, wesentlich mehr Eigenhandel als Blackrock und ist daher bezüglich Einflussnahme auf die Firmen immer noch weit mächtiger. Damit bleibt Goldman auch die globale "Geldkrake Nr. 1". Falls ich mich hier täusche, bitte ich um Berichtigung.
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Ginge Blackrock pleite, würden die ETF-Investoren übrigens nicht ebenfalls ihr Geld verlieren (wie bei Inhaberschuldverschreibungen). Die Lage ist vielmehr ähnlich wie bei Investoren, die Aktien im Depot einer Bank liegen haben. Geht diese Bank pleite, so ändert sich an den Besitzverhältnissen bezgl. der Aktien nichts. Die Gläubiger der Pleitebank haben kein Recht, auf diese Depot-Aktien zuzugreifen, eben weil sie der Bank gar nicht gehören und damit nicht in die Konkursmasse fallen. Depotverwaltung ist lediglich eine Dienstleistung.
Das Gleiche gilt für die von Blackrock treuhänderisch zum Kauf der ETF verwalteten Aktien, die über die ETF-Eigentümerschaft der Kunden letztlich Kundeneigentum sind - und eben nicht Eigentum von Blackrock.
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Dieser Fehler, den der TA oben macht, geistert seit Jahren durch die Gazetten. Stets wird die enorme Größe des von Blackrocks verwalteten Kapitals damit "verwechselt", dass Blackrock selbst (bestimmender) Eigentümer dieser Vermögenswerte sei.
In Wahrheit ist Blackrock im Gegenteil sogar weisungsgebunden bezüglich seiner (Klein-)Anleger. Stoßen diese nämlich in Panik massenhaft ihre ETF ab (darauf wartet der BT schon seit langem), dann bliebe Blackrock gar nichts anderes übrig, als ebenfalls - im Namen seiner "Kunden" - die ETF-Positionen entsprechend aufzulösen und damit auch selber massenhaft Aktien auf den Markt zu werfen. Und zwar selbst dann, wenn die Verkaufsentscheidung der ETF-Halter aus Sicht von Blackrock grob unvernünftig ist.
Blackrock hat allerdings auch eine riesige (soweit ich weiß sogar die weltgrößte) Analysten- und Recherche-Abteilung, die oft im Auftrag Dritter tätig wird. Teils dürfte Blackrock auch Eigenhandel mit Aktien (und anderen Papieren) treiben. Nur bei diesen im Eigenhandel erworbenen Aktien, die Blackrock auf tatsächlich besitzt - und das dürften nur wenige Promille oder Prozent der verwalteten Riesensummen sein - hat Blackrock WIRKLICH jene Macht hinsichtlich "Einfluss auf Konzernlenker", die der TA der Firma grundsätzlich (und mMn falsch) andichtet.