...der vom WMILT vorgeschlagene Beschluss, den die Richterin nur noch unterzeichnen braucht:
Vorgeschlagener Beschluss
...
...
...blablabla sei hiermit beschlossen:
1. Der Chapter 11-Fall von Washington Mutual, Inc., Fall Nr. 08-12229 (MFW), ist hiermit abgeschlossen.
2. Der Chapter 11-Fall der WMI Investment Corporation, Fall Nr. 08-12228 (MFW), ist hiermit geschlossen.
3. Die Eintragung dieser endgültigen Verordnung und des Beschlusses lässt das Recht des WMILT, der reorganisierten Schuldner oder anderer interessierter Parteien unberührt, die Wiedereröffnung eines der Fälle des Kapitels 11 des Schuldners aus wichtigem Grund gemäß § 350(b) des Konkursgesetzes zu beantragen.
4. Die Eintragung dieses Beschlusses soll keinerlei Auswirkungen auf die Berufung von Griffin haben, und keine Partei eines solchen Berufungsverfahrens darf diesen Beschluss oder den Abschluss dieser Kapitel 11-Fälle dazu benutzen, eine in dieser Berufung vertretene Position zu unterstützen oder zu verteidigen.
5. Die Forderungs- und Notifizierungsdienste für die Chapter 11-Fälle der Schuldner werden gemäß dem Antrag nach Abschluss der in Absatz 6 des Dekretes aufgeführten Dienste beendet. Danach hat KCC keine weiteren Verpflichtungen gegenüber diesem Gericht, dem WMILT, den reorganisierten Schuldnern oder einer anderen Partei, die in Bezug auf die Ansprüche und Benachrichtigungsdienste in Chapter 11-Fällen der Schuldner von Interesse sind; unter der Voraussetzung, dass die KCC weiterhin Dienstleistungen für den Trust im Zusammenhang mit der Abwicklung und Auflösung des Trusts erbringen kann.
6. Gemäß der Local Rule 2002-1(f)(ix), wird KCC innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eintragung eines endgültigen Beschlusses (a) eine elektronische Version aller abgebildeten Ansprüche an den Gerichtsschreiber weiterleiten, (b) die Gläubigerliste in CM/ECF hochladen und c) ein endgültiges Forderungsregister im Lead Fall, der Ansprüche aller Fälle enthält. KCC liefert auch alle Originalansprüche an das Philadelphia Federal Records Center, 14470 Townsend Road, Philadelphia, Pennsylvania 19154 und ein ausgefülltes Formular SF-135 mit den Zugangs- und Standortnummern der archivierten Forderungen.
7. Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang dieser endgültigen Verordnung und des Beschlusses wird der WMILT (a) alle ausstehenden Berichte nach der Bestätigung beim Gericht einreichen und dem U.S. Trustee zur Verfügung stellen, und (b) alle gemäß 28 U.S.C. § 1930 fälligen und zu zahlenden Gebühren zahlen.
8. Neunzig (90) Tage nach der endgültigen Verteilung, die gemäß dem Plan zu erfolgen hat, wird der WMILT angewiesen, (a) eine Mitteilung auf der WMILT-Website, www.wmitrust.com, zu veröffentlichen und diese Mitteilung dreißig (30) Tage lang aufrechtzuerhalten, in der die Namen der Parteien angegeben werden, an die die Verteilung erfolgt ist und die an den WMILT zurückgegeben wurden oder an die die Verteilung erfolgt ist und die nicht eingelöst werden oder nicht ausgehandelt und (b) veröffentlicht eine Bekanntmachung, deren Form einmal als Anlage "A" beigefügt ist in der Seattle Times, in der alle Parteien, deren Distributionen an WMILT zurückgegeben wurden, benachrichtigt werden oder die nicht in Anspruch genommen wurden, und den möglichen Verfall von Rückforderungen, wenn nicht umgehend verhandelt wird.
9. Falls ein Gläubiger nicht auf die Mitteilungen reagiert und nicht über seine Verteilung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Veröffentlichung gemäß Absatz 8 (b) dieses Beschlusses, ist dieser Gläubiger von der Einziehung aus dem Nachlass des Schuldners ausgeschlossen und die ihm sonst zustehende Ausschüttung verfällt und wird Teil der abschließenden Spende vom WMILT an eine gemeinnützige Organisation.
10. Ungeachtet der Beendigung der Chapter 11-Fälle der Schuldner und der Auflösung und Liquidation vom WMILT haben der Treuhandbeirat (TAB), der Liquidationstreuhänder, die leitenden Angestellten und die Geschäftsführung von WMILT und ihre jeweiligen Vertreter und Repräsentanten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die bei WMILT beschäftigten Fachkräfte, weiterhin Anspruch auf die Vorteile der Entlastungs- und Entschädigungsbestimmungen des Plans, der Bestätigungsanordnung und des Liquidating Trust Agreements, einschließlich, ohne Einschränkung, der Bestimmungen von Artikel VII des Liquidationstreuhandvertrages.
11. Der WMILT und seine Beauftragten sind berechtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gemäß diesem endgültigen Erlasses und dieser Verordnung gewährte Befreiung in Übereinstimmung mit dem Antrag zu bewirken, einschließlich, ohne Einschränkung, (a) aller Maßnahmen, die sich aus der Auflösung von WMILT und der damit verbundenen Änderung des Liquidationstreuhandvertrages ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, und (b) der Gewährung von Spenden an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen gemäß den im Liquidationstreuhandvertrag festgelegten Qualifikationsanforderungen.
12. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen sind die Bedingungen dieses endgültigen Beschlusses und der Verordnung mit deren Inkrafttreten sofort wirksam und durchsetzbar.
13. Dieses Gericht behält die Zuständigkeit für die Anhörung und Entscheidung aller Angelegenheiten, die sich aus der Durchführung, Auslegung und/oder Vollstreckung dieses endgültigen Beschlusses ergeben oder damit zusammenhängen.
...die abschließende Zusammenfassung der Fristen folgt