thermo-fenster ist keine arglistige Teuschung , so BGH,
da es nicht zw. normal- und prüfbedingung unterscheidet,
wie bei VW
Das langte dem Kläger aber nicht vor dem OLG , da sind noch mehr Teuschungs-Mechanismen im Spiel.
z.B. über das Kühl-System.
Auf die Frage, woher er sein Wissen habe , antwortete der Käger: Aus der Zeitung
Das BGH jedenfalls gab den Fall zurück heute ans OLG:
Die "anderen" Mechanismen" auch zu prüfen, ob hier ein Teuschungsversuch sein könnte bei der Prüfung.
Ich halte mal fest: Berufung auf einen Presse-Bericht, der weiß Gott nicht auf wissenschaft
fundiert, sondern auch immer Spekulationen enthält , um die -auflage zu steigern.
Vom BKA wurde das Auto nie beanstandet , es ist nachwie vor EU 5 norm
Meine Frau meint dazu: 'Der Kerl will nur mit Namen in die Medien, dazu macht er alles.
die Rechtskosten, auf denen er sitzt , haben längst den Kaufpreis seines Autos überstiegen.
weil er bis jetzt immer verlor