knmn schreibt viel, aber auch viel Blödsinn.
Der Record-Date war und ist der 12.04.2019 gewesen. Siehe u.a. die Einberufung zur HV:
V. Attendance
Each shareholder shall, on or before the Record Date (as defined below) indicate to the Company his/her/its intention to participate at the Meeting.The participation at the Meeting and the exercise of voting rights attached to the shares held by a shareholder is determined in relation to the number of shares held by each shareholder at 00:00 a.m. (CEST) on the 14th day prior to the Meeting (12 April 2019) (the Record Date).
Auch in der Attestation steht nix Anderes:
ir.corestate-capital.com/download/.../hv19_29_Attestation.pdf
Denn was hat der Record-Date mit der Dividende zu tun? Gar nichts! Der Record-Date ist nur entscheidend für die Teilnahme an der HV. Denn habe ich im Falle von Corestate meine Aktien nach dem Record-Date verkauft, aber die Bestätigung über den Besitz meiner Aktien von der Depotbank erhalten und bis 20.04.19 11:59 bei Corestate vorgelegt, darf ich trotzdem an der HV teilnehmen und abstimmen. Habe ich jedoch erst nach dem 12.04.19 Aktien der Gesellschaft erworben, berechtigen diese nicht zur HV-Teilnahme! Sind aber bis vor dem verkündeten EX-Tag dividendenberechtigt!
Nun zu dem obskuren EX-Tag (angeblich 25.04.), liegt eine offizielle Angabe oder Mitteilung und damit rechtsverbindliche Veröffentlichung durch die Gesellschaft nicht vor!
Allerdings ist am 29.04. durch XETRA eine eindeutige Meldung erfolgt:
www.venture-network.com/xetra-de/newsroom/...ENT-CCAP-1536542
Die Faktenlage spricht somit gegen Corestate und deshalb hat Arnold0123 m.E. einen schuldhaft verursachten Schaden durch die Gesellschaft erlitten (nämlich keine Dividende erhalten)! Und zu knmn gibt es nur eine Deutung: Sie überblicken den Sachverhalt nicht.
Von den Depotbanken ist an keine Hilfe zu erwarten, den sie handeln nicht im Interesse ihrer Kunden. Geschweige denn, diese Angelegenheit juristisch zu hinterfragen.
Deshalb sehe ich nur einen Weg hier Klarheit und Wahrheit zu schaffen, nämlich die Aufsichtsbehörden einzuschalten und um Auskunft zu bitten. Für Luxemburg ist hier die CSSF zuständig:
supervisedentities.apps.cssf.lu/index.html?language=de#Home
Corestate wird hier unter der No. E-3488 geführt und überwacht.
Und in Deutschland die BaFin. Dort bitte Beschwerde einreichen.
Der Fall EX-Tag und der Dividenden-Fall sind für mich noch nicht abgeschlossen. Ich denke, da kommt noch was! Lassen wir uns gemeinsam überraschen, allerdings die juristischen Mühlen mahlen langsam.