de.wikipedia.org/wiki/Aktienzusammenlegung
Eine Aktienzusammenlegung muss in der Hauptversammlung beschlossen werden. Zum einen ist eine Aktienzusammenlegung psychologischer Natur, da sich an den Beteiligungsverhältnissen und dem Gesamtwert der Aktiengesellschaft nichts ändert. Die Aktie verteuert sich im Börsenpreis, ohne dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft ändert.
Zum anderen kann es triftige Gründe geben, die eine Aktienzusammenlegung erforderlich machen: Wenn die Aktien eines Unternehmens zu sehr niedrigen Börsenkursen, genauer gesagt unter dem Nennwert der Aktien, gehandelt werden (sogenannte Pennystocks), ist es nach dem deutschen Aktiengesetz untersagt, neue Aktien zu emittieren, da neue nicht unter dem Nennwert der alten Aktien ausgegeben werden dürfen.[1]
Die Vereinheitlichung von Vorzugs- und Stammaktien zu einer einzigen Aktienkategorie Stammaktien kann ebenfalls in Form der Aktienzusammenlegung erfolgen. Alternativ können die Vorzugsaktien auch in Stammaktien umgewandelt werden, wobei hierbei eine meist relative Umrechnung erfolgt, um die Gleichwertigkeit von Vorzügen und Stämmen herzustellen.