Nach meinen Erkenntnissen läuft das wiefolgt ...
Tausch Fiat gegen Coin oder Coin gegen Coin oder Coin gegen Fiat verhält sich stets gleich.
D.h. welche Währung man wie gegeneinander tauscht spielt keine Rolle. Was zählt ist der Tausch.
D.h. Kauf BTC für Fiat oder Altcoin wird gleich bewertet.
Mit jedem Tausch beginnt entsprechend die Haltefrist von Neuem.
Liegt der letzte Tausch über ein Jahr zurück, so ist der Gewinn steuerfrei.
Liegt der innerhalb eines Jahres, so ist der mit dem Grenzsteuersatz zu versteuern, weil die Gewinne zum Einkommen hinzuzählen und demzufolge sich der Steuersatz des gesamten Einkommens erhöht. D.h. hier sollte man durchaus mit 40 bis 50% an Steuerlast rechnen können.
Als Berechnungsgrundlage gilt stets der zum Tausch entsprechende Gegenwert in Euro.
An dieser Stelle wird es kompliziert, weil der genaue Gegenwert nicht festsetzbar ist, erst recht nicht wenn man Coin gegen Coin tauscht. U.a. erschwerend ist die Tatsache, dass der Wert zwischen den Handelsplätzen schon deutlich unterschiedlich liegen kann.
Wie das FA damit umgeht, darauf bin ich gespannt.
Wer Trading aktiv betreibt um seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten oder wer dies mittels Mining versucht, kann unter Umständen in eine Gewerblichkeit rutschen, womit sich die Haltefrist auf 10 Jahre erhöht und somit faktisch jeder Gewinn versteuert werden muss.
Steuerfrei hingegen bleibt meines Wissens nach der alltägliche Konsum, d.h. Einkauf im Supermarkt gegen Bitcoin. Hierfür müssen keine Steuern für die Haltefrist < 1 Jahr gezahlt werden. U.a. denke ich aus Gründen der Machbarkeit resultierend. Denn wenn ich jede kleine Rechnung gegenrechnen müsste, dies sprengt den Rahmen. Ich selbst habe es zur Sicherheit dennoch getan. Bzw. nutze für den alltäglichen Einkauf eine Prepaid-Karte, die ich Bitcoin aufladen kann. Wiederum anders sieht es z.B. bei Anschaffungen aus. D.h. wenn ich z.B. ein Auto oder auch eine Waschmaschine mit BTC kaufe, so ist die Haltefrist wieder zu beachten, weil man davon ausgehen kann, dass eine Spekulation auf einen Gewinn eine maßgebliche Rolle spielt.
Ein weiterer Aspekt der mir aufgefallen ist ist die Problematik des Tausches Altcoin gegen Altcoin. Da dies an Tauschbörsen nicht direkt möglich ist und man über BTC oder ETH tauschen muss, würde diese Transaktion die FiFo - Regel in die Absurdität führen.
Aus meiner Sicht liegt in diesem Falle kein Tausch gegen BTC, sondern ein Tausch Altcoin gegen Altcoin über den Weg von BTC vor, denn die Absicht gilt dem Tausch Altcoin gegen Altcoin, sofern dieser unverzüglich erfolgt.
Ich habe in diesem Falle alle diese Tx die unverzüglich geswitcht wurden, ignoriert und dies im Kommentar Altcoin gegen Altcoin notiert.
Erfolgt der Switch mit Verzögerung von mind. 1 Tag, habe ich den BTC als einzelne Transaktion erhalten und aufgeführt.
Eine Rückmeldung vom FA habe ich bislang noch nicht erhalten. Denen qualmen vermutlich gerade die Köpfe ;-)