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51Mio: Schau mal hier, beantwortet vielleicht Deine Frage von Sonntag:
www.impfen-info.de/impfempfehlungen/...ningoenzephalitis.html
interaktiv.morgenpost.de/zecken-atlas-deutschland/
Testuser: Wenn Du eine Aktie verkaufst, die Du zu verschiedenen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Einstandskursen gekauft hast, geht das Finanzamt bei der Ermittlung des Einstandswertes nach der FiFo-Methode (first in, first out) vor. Das macht wenig Spaß, wenn Du früh und billig eingestiegen bist, irgendwann teuer nachgekauft hast, und dann zwischendurch etwas Gewinn mitnehmen willst, ohne ganz aus der Aktie rauszugehen - also in der Situation, in der sich vermutlich ziemlich viele hier bei BioNTech befinden.
Die Lösung ist folgende: Du legst Dir ein Zweitdepot an (kann ruhig beim selben Broker sein), und überträgst dann den Aktienbestand, den Du längerfristig halten willst, dorthin. Auch hier wird die FiFo-Methode zugrunde gelegt, d.h. die ersten (vermutlich am günstigsten gekauften) Aktien gehen zum damaligen Einstandskurs in das Zweitdepot. So war es zumindest bei meinem Broker (Consors). Zur Sicherheit würde ich aber erst mit einer einzigen Aktie testen, und schauen, wie Dein Broker damit umgeht.
Traden, oder auch Gewinn mitnehmen, machst Du dann aus dem Originaldepot, in dem dann (hoffentlich) nur noch die teuren Aktien liegen. Damit schiesst der Trading-Gewinn nicht durch die Decke (versteuern musst Du ihn natürlich immer noch).
Es mag sein, dass Du ein ziemliches Mischmasch aus mal günstigeren, mal teureren Einstandskursen hast. In dem Fall brauchst Du ein Drittdepot, um so hin- und herschieben zu können, bis Du alle teuer gekauften Positionen, und nur noch die, dort hast, wo Du sie haben willst, nämlich im Hauptdepot. In meinem Fall habe ich nur eine Trading-Position im Hauptdepot gelassen, die billig gekauften Aktien, die langfristig gehalten werden sollen, ins Zweitdepot gepackt, und im Drittdepot ein paar Zwischenkäufe liegen, bei denen ich zu gegebener Zeit vielleicht über Gewinnmitnahme nachdenke.
aber was nützen uns seine umfangreichen Posts?
Kein Nutzen für den Kurs oder für einen Einstieg in dieses Invest.
Meine Vorgehensweise ist
The trend ist your friend
Klar: Wenn Du sicher weisst, dass Du die Aktien irgendwann komplett verkaufen wirst, ist es letztlich nur eine Steuerverlagerung in die Zukunft. Bringt bis dahin aber Liquidität, die Du für andere Anlagen nutzen kannst. Ist dann eine Frage des Anlagehorizonts, ob man sich die Mühe mit dem Hin- und Herschieben zwischen den Depots machen will, oder nicht.
Vielleicht willst Du aber gar nicht verkaufen, sondern verschenken/ vererben. Der/die Beschenkte(n) könnte(n) dann beim Verkauf u.U. den Sparerfreibetrag geltend machen, liegen möglicherweise auch unter der Veranlagungsgrenze.
Im Erbfall ist mir die Rechtslage nicht ganz klar. Nach meinem laienhaften Verständnis erlischt die unbeschränkte Steuerpflicht mit dem Tod, alle erbrechtlichen Vorgänge sind beim Erblasser also nicht mehr einkommenssteuerlich zu berücksichtigen. Vererbte Aktien sind nach §12 ErbG i.V.m §11 BewG mit dem Kurs am Todestag zu bewerten - dieser sollte m.E. dann auch den Einstandskurs des Erbens darstellen. U.U. fällt Erbschaftsteuer an, aber die dortigen Freibeträge sind ja sehr ordentlich. Alles meine laienhafte Einschätzung - bitte sich auf jeden Fall fachlich beraten lassen!
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