Ich handele nur selten mit Wertpapieren und habe mich somit auch immer wenig um die Besteuerung gekümmert.
Im Jahr 2006 ist ein kleiner kurzfristiger Stekulationsverlust angefallen ca. 900€. Nun ist die Steuerklärung lange zu den Akten gelget wobei ich Einspruch wg. einer anderen Angelegenheit eingelegt habe.
Im Jahr 2007 ist ein kurzfristiger Spekulationsgewinn von ca. 7.300€ angefallen. Diesen will ich wie es sich gehört bei der Steuererklärung angeben.
Kann ich den Verlust aus dem Jahr 2006 noch irgendwie nutzen?????
mfg