Besteuerung von Kursgewinnen????

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Besteuerung von Kursgewinnen???? gamblelv
gamblelv:

Besteuerung von Kursgewinnen????

2
20.02.08 19:20
#1

Ich handele nur selten mit Wertpapieren und habe mich somit auch immer wenig um die Besteuerung gekümmert.

Im Jahr 2006 ist ein kleiner kurzfristiger Stekulationsverlust angefallen ca. 900€. Nun ist die Steuerklärung lange zu den Akten gelget wobei ich Einspruch wg. einer anderen Angelegenheit eingelegt habe.

Im Jahr 2007 ist ein kurzfristiger Spekulationsgewinn von ca. 7.300€ angefallen. Diesen will ich wie es sich gehört bei der Steuererklärung angeben.

Kann ich den Verlust aus dem Jahr 2006 noch irgendwie nutzen?????

mfg

 

Besteuerung von Kursgewinnen???? Kritiker
Kritiker:

Probieren geht über Studieren!

 
20.02.08 20:49
#2
... und ein schwäbisches Sprichwort heißt:
"Wer lang frägt, geht lang irr!"
Besteuerung von Kursgewinnen???? calvinklein
calvinklein:

2006 wars erlaubt 2007 gabs ne neuregelung meines

 
20.02.08 20:56
#3
wissens... aber das solltest du lieber genauer recherchieren

www.gomopa.net/Finanzforum/...ulationsverluste-verrechnen.html
www.gomopa.net/Finanzforum/...-nachtraeglich-verrechenbar.html


-->>www.google.de/...&q=alte+spekulationsverluste&btnG=Suche&meta=
Besteuerung von Kursgewinnen???? hotte39
hotte39:

# 2: Würde ich auch sagen! Einfach einsetzen!

 
20.02.08 21:08
#4
Mehr als Nein sagen, kann der Finanzbeamte nicht. Aber er muss eine Begründung abgeben. Dann weißt du für alle Fälle bzw. in Zukunft Bescheid.

Der Steuerbescheid von 2006 ist, für sich gesehen, rechtskräftig. Der Einspruch bezieht sich aber auf einen anderen Teil des Bescheides und hebt ihn für den anderen Bereich, also insgesamt, nicht auf. Meiner Meinung nach. Ist das so? Insofern habe ich Zweifel, ob du nun noch nachträglich den Verlust von 2006 geltend machen kannst.

Ist der Einspruch im Übrigen auch fristgerecht eingelegt worden? Innerhalb der Einspruchsfrist? Die Frist ist (aus dem Gedächtnis) glaube ich nur vier Wochen oder ein Monat.

Wie auch immer. Vielleicht meldet sich hier noch ein Steuerberater?

# 3: Noch nicht gelesen bzw. berücksichtigt.
Besteuerung von Kursgewinnen???? hotte39
hotte39:

# 4: Bestandskräftig oder rechtskräftig ...

 
20.02.08 21:15
#5
ist dasselbe.
Besteuerung von Kursgewinnen???? Top1

ein Steuerbescheid kann nach 4 Wochen nur dann

 
#6
geändert werden, wenn neue Tatsachen nach AO vorliegen; da der Spekulationsverlust dir schon bekannt war aber nicht angegeben, wird dieser vom Finanzamt nicht mehr berücksichtigt.


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