Tia, das ist eine gute Frage. Gibt es irgendeine Obergrenze in Zusammenhang des Firmenwerts, die die Strafe gegen einen Konzern limitiert, damit der Konzern durch die strafe keine Insolvenz anmelden muss?
Das kann ich mir kaum vorstellen. Selbst wenn das wirklich der Fall wäre, ist man bei den bisher angekündigten Strafen gegen Bayer noch weit entfernt von einer Existenzbedrohung. Und wie will ,man das beurteilen? Man weiß ja, dass in solchen Fällen Firmen ihre Bilanzen frisieren werden, um möglichst schlecht dazustehen. Welche Bilanz nimmt man dann? Die vor dem Prozess? Die während des Prozesses? Die 3 Jahre nach dem Prozess - sozusagen mit einem Aufschlag, wenn der Kurs steigen sollte? Das macht doch keinen Sinn.
Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall. Bayer hat ja nun auch die Zahlen für die Zukunft vorgestellt. Man weiß ja, dass man wieder wachsen will und auch den Gewinn deutlich erhöhen will. Der Kurs wird derzeit einzig und alleine durch die Unsicherheiten bezüglich des Glyphosatstreits beeinflussts. Und solange sich hier nichts tut, wird sich auch der Kurs kaum bewegen. Und wir wissen ja, dass es mindestens bis Mitte Mai dauern wird. Dann gibt es die nächste Anhörung - vielleicht. Vielleicht wird sie auch wieder verschoben. Wer weiß. Und selbst wenn sie nicht verschoben wird, heißt das ja noch nicht, dass etwas bei herumkommt. Das haben wir in den letzten Jahren ja gesehen. Dann gibt es halt einen neuen Termin. Und dann wieder einen und noch einen. Und in der Zeit zahlt Bayer fröhlich die anderen Kläger aus. Den Batzen haben die Amis dann schon mal sicher und Bayer hat ein Druckmittel weniger in der Hand. Was man sich dabei gedacht hat, das weiß ich wirklich nicht. Arbeiten bei Bayer nur Anwalts-Azubis?