www.spiegel.de/auto/aktuell/...strenge-vorgaben-a-1255552.html
"Darüber hinaus haben Anwohner aus Sicht der deutschen EuGH-Generalanwältin das Recht, Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen zu lassen. Grundsätzlich lege EU-Recht fest, dass die Messstellen vor allem in Gebieten mit den höchsten Konzentrationen von Schadstoffen stehen sollen. Die Behörden hätten bei der Standortwahl zwar ein Ermessen. Das EU-Recht verlange jedoch eine richterliche Kontrolle. Ziel der Richtlinie sei der Schutz von Leben und Gesundheit der Anwohner."
Damit ist auch klar, dass der rechtswidrige Vorschlag von Andi S. (man solle doch messen wie in Saloniki) jeglicher Substanz entbehrt. Für jeden sichtbar ruft ein Bundesminister zum Rechtsbruch auf. Die Gerichte (von VG/LVG/BVG über BGH bis zum EuGH) sind die letzte Bastion, welche die Bürger vor ihrer eigenen Regierung schützt.
faktenfinder.tagesschau.de/luftverschmutzung-137.html
"Allgemein lässt sich sagen, dass die Schadstoff-Konzentration abnimmt, je höher man misst. Zulässig ist laut EU-Verordnung eine Höhe von 1,50 Meter bis vier Meter.
Doch von all diesen Vorgaben gibt es in anderen Ländern erstaunliche Abweichungen. Das ARD-Magazin "Plusminus" hatte im Mai darüber berichtet, dass es im griechischen Thessaloniki eine Messstation auf dem Dach der Universität gibt - in 35 Metern Höhe. Dort wird der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter mit 38,36 Mikrogramm gerade noch eingehalten. Dass dieser Wert bei einer Messstation in Höhe von 1,5 Meter, auf der zum Beispiel die Hansestadt Hamburg ihre Messungen durchführt, erheblich höher ausfallen würde, liegt auf der Hand."