"Das Umweltministerium hatte stets betont, dass Kommunen in Fragen von Diesel-Fahrverboten weiterhin selbst entscheiden könnten. Sie zu verbieten, sei dem Bund nicht möglich. Kritiker bezeichnen die geplante Gesetzesänderung deswegen als „Kosmetik“, die an der Rechtslage nicht ändere.
Ob im Falle einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote wirklich vermieden werden können, wird sich vor Gerichten erweisen. Die in vielen Fällen klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die Pläne der Bundesregierung bereits scharf kritisiert.
Die Kommission hat bereits eine Überprüfung der Richtlinie begonnen, den sogenannten Fitness Check, mit dem EU-Vorschriften von Zeit zu Zeit darauf geprüft werden, ob sie noch zeitgemäß sind. Das Ergebnis soll es aber erst Ende dieses Jahres geben - und der zuständige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hat schon klar gemacht, dass die Grenzwerte im Fall einer Änderung strenger würden.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/...eyYWUTXSvb1KE-ap2
Bin mal gespannt wann das erste Gericht trotz der 50 auf Fahrverbote entscheidet !
bzw. muss der Luftreinplan so streng sein das Nachrüstungen sei es Busse etc. enthalten sind ...
wie z.B. Wiesbaden
Zu den Maßnahmen zählen die Hardware-Nachrüstung bzw. die Elektrifizierung der Busflotte in 2019, Hardware-Nachrüstungen in der kommunalen Fahrzeugflotte
www.duh.de/presse/pressemitteilungen/...aubere-luft-in-wiesb/