"Wer sich unbefugt in meinem Heim rumtreibt, sollte mit einer Bleivergiftung rechnen, das wäre auch mein Ding. ...bei uns gehe ich dann in den Knast."
Du fährst nicht unbedingt in den Knast. Es steht und fällt hierzulande damit, ob eine Notwehrsituation vorliegt. Wenn der Einbrecher versucht zu fliehen darfst du ihn definitiv nicht erschießen. Wenn Notwehr vorliegt, darfst du es sogar mit einer illegalen Waffe, du verstößt dann nur gegen das Waffenrecht. In der Praxis nehmen deutsche Gerichte aber nicht so schnell Notwehr an.
In den USA gibt es dafür andere seltsame Stilblüten. In gewissen Situationen macht man sich strafbar, wenn man einen Warnschuss in die Decke abgibt, aber nicht, wenn man stattdessen den Typen erschießt.
Du fährst nicht unbedingt in den Knast. Es steht und fällt hierzulande damit, ob eine Notwehrsituation vorliegt. Wenn der Einbrecher versucht zu fliehen darfst du ihn definitiv nicht erschießen. Wenn Notwehr vorliegt, darfst du es sogar mit einer illegalen Waffe, du verstößt dann nur gegen das Waffenrecht. In der Praxis nehmen deutsche Gerichte aber nicht so schnell Notwehr an.
In den USA gibt es dafür andere seltsame Stilblüten. In gewissen Situationen macht man sich strafbar, wenn man einen Warnschuss in die Decke abgibt, aber nicht, wenn man stattdessen den Typen erschießt.