Ich weiß auch, dass eine Entschädigung in Höhe der letzten Kapitalerhöhung zu 0,65 Euro aus aktueller Sicht sehr unrealistisch klingt, dennoch denke ich, dass dies die Forderung sein sollte, wenn man dafür eintritt, die Kleinanleger nicht für die kriminellen Machenschaften der Vorstände, auf die sie ja in der Regel keinen Einfluss haben, haften zu lassen.
Sowohl Politik als auch Notenbank haben gegenüber den Kleinanlegern im Vorfeld der Kapitalerhöhung dafür Werbung gemacht, zu diesem Preis zu zeichnen.
Warum sollten die gleichen Kreise einen Monat später das Recht haben, diese Kleinanleger zu enteignen nachdem sie noch bis zum Schluss rausposaunt haben, alles sei in Ordnung.
Alternativ könnte man auch vertreten, ein Entschädigung auf der Grundlage der Schlusskurse der letzten 10 Handelstage zu berechnen.
Das wären dann 0,37 oder 0,40 Euro, je nachdem, ob man den letzten, überstürzt geschlossenen Handelstag mit hinzunimmt.
Wovon das bezahlt werden soll?
Ich denke mal, das ganze ES-Imperium ist gerade in Liquidation und am Ende wird sicher mehr übrig bleiben als mancher hier denkt.
Gläubigerschutz oder Insolvenz heißt ja nicht, dass da nichts mehr zu holen ist sondern dass eine kurzfristige Zahlungsunfähigkeit nicht durch panikartige Verkäufe, sondern in einem geordneten Insolvenzverfahren realisiert werden sollen.
Außerdem wird bei einem möglichen Strafverfahren gegen die Manager auch die Möglichkeit einer persönlichen Haftung der Verantwortlichen zu klären sein.
Und wenn man die Entschädigung auf Kleinanleger beschränkt, die ja in der Regel bei Hauptversammlungen regelmäßig von den Großen überstimmt werden, dann wird die auszuzahlende Summe deutlich reduziert.
Und falls wirklich wider Erwarten das Geld für eine Kompensation nicht vorhanden sein sollte, kann man stattdessen auch Eigentumsrechte an der Novo Banco vergeben.
Das ganze wird sicher nicht einfach und die letztendlich wohl juristisch ausgefochtene Entscheidung wird die verschiedenen politischen Prinzipien, Anlegerschutz auf der einen und die neuen, noch gar nicht in Kraft getretenen Vorgaben für die Bankenretten auf der anderen Seite gegeneinander abwägen müssen.