Habe mir das unten mal durchgelesen (Vorschlag der verschiedenen Maßnahmen). So oder so wird es eine klare Verwässerung der Aktie geben. So oder so, kommt es einer Kapitalerhöhung gleich und der eingebrachte Kapital orientiert sich an dem Aktienkurs. Bedeutet, dass auf aktuellem Niveau ca. 70mio Aktien dazu kommen würden. Bei derzeit 48m Aktien.
Rein rechnerisch ist die Aktie nur noch 0.34 EUR wert! Dazu kommen, dass KEs oder D to E swaps noch zu einem Discount stattfinden. Bei dieser Rechnung habe ich die zusätzlichen Verluste und Transaktionskosten/Prozesskosten etc. nicht berücksichtigt.
Im Klartext: Wer jetzt kauft und denkt, dass das ein guter Einstiegspunkt ist, der ist leider total unfähig. Die Aktie MUSS sich halbieren
Erläuterungen zu den der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 vorgeschlagenen Maßnahmen
Top 7 Ermöglichung der Umwandlung der Anleihe in Eigenkapital durch Erhöhung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss beim bestehenden genehmigten Kapital
Bei der Schaffung des derzeitigen genehmigten Kapitals hat sich der Vorstand verpflichtet, das Bezugsrecht nur bis zu 20% des Grundkapitals auszunutzen, was EUR 9.786.062 entspricht. Dies genügt aber nicht, um die Anleihe, die ein nominales Volumen von EUR60 Mio. hat, in Eigenkapital umzuwandeln. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Umwandlung um die Einbringung der Schuldverschreibungen in die Gesellschaft gegen Ausgabe von Aktien (Sachkapitalerhöhung). Eine Sachkapitalerhöhung ist zwingend mit einem Bezugsrechtsauschluss verbunden. Für die Aktionäre entsteht dadurch wirtschaftlich kein Nachteil. Denn das Aktiengesetz schreibt vor, dass das Umtauschverhältnis angemessen sein muss, d. h. der Marktwert der eingebrachten Anleihe muss dem Wert der ausgegebenen Aktien entsprechen. Am Ende haben die Aktionäre zwar eine geringere Quote, aber der Wert des Eigenkapitals hat sich durch die Umwandlung des Fremdkapitals im Gegenzug entsprechend erhöht. Das genehmigte Kapital könnte auch genutzt werden, wenn ein strategischer Partner Aktivitäten einbringen will, die das Geschäft von Singulus ergänzen und im Gegenzug dafür Aktien erhalten will.
Top 8 Ermöglichung der Umwandlung der Anleihe in eine Wandelanleihe durch Ermächtigung zur Ausgabe einer Wandel- oder Optionsanleihe gegen Sacheinlage
Diese Ermächtigung soll die Umwandlung der Anleihe in eine Wandelanleihe ermöglichen. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Umwandlung um die Einbringung der einzelnen Teilschuldverschreibungen der Anleihe in die Gesellschaft gegen Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, d.h. eine sogenannte Sacheinlage. Auch dies setzt einen Bezugsrechtsausschluss voraus. Für die Aktionäre tritt auch hier kein Nachteil ein. In dem Moment, in dem bei Wandlung neue Aktien aus bedingtem Kapital ausgegeben werden, reduziert sich das Fremdkapital und der Wert des Eigenkapitals hat sich durch die Umwandlung des Fremdkapitals im Gegenzug entsprechend erhöht. Die Ermächtigung sieht ausdrücklich vor, dass der Wert der Sacheinlage dem Marktwert der Wandelanleihe zum Zeitpunkt der Ausgabe entsprechen muss.
Top 9 Ermöglichung der Eigenkapitalaufnahme durch Verlustausgleich durch Kapitalherabsetzung
Hierbei handelt es sich um eine Bilanzbereinigung. Das Grundkapital vermindert sich um den Betrag der aufgelaufenen Verluste. Die Kapitalherabsetzung bildet die Verminderung des Grundkapitals ab. Für die Aktionäre ist damit kein Nachteil verbunden. Die Zahl der Aktien reduziert sich, der Wert pro Aktie steigt. Dies erleichtert die Eigenkapitalaufnahme. Fällt der Wert der Aktie unter EUR 1, wäre aus rechtlichen Gründen keine Kapitalerhöhung mehr durchführbar. Ein höherer Aktienkurs erleichtert immer auch die Vermarktung von Kapitalerhöhungen. Sollte die Kapitalherabsetzung ergeben, dass ein einzelner Aktionär Teilrechte hält, wird ein Teilrechtsausgleich durchgeführt. Der Aktionär kann dann entweder Teilrechte dazu kaufen oder verkaufen, um auf eine glatte Aktienzahl zu kommen.
Die Kapitalherabsetzung kann immer nur im Umfang eines tatsächlich aufgelaufenen Verlusts durchgeführt werden. Um im Konzern weiter Kosten zu sparen, soll die Singulus Stangl Solar GmbH auf die Singulus Technologies AG verschmolzen werden. Durch diese Bereinigung der Konzernstruktur entstehen buchhalterische Verluste auf Einzelabschlussebene. Diese sowie mögliche weitere anfallende operative Verluste sollen durch die Kapitalherabsetzung ausgeglichen werden. Der Beschluss der Hauptversammlung bestimmt, dass der letzte Quartalsabschluss vor der Durchführung der Kapitalherabsetzung maßgeblich ist. Nur in Höhe des in dieser Bilanz ausgewiesenen Verlusts kann eine Kapitalherabsetzung erfolgen. Zudem ist sie unabhängig von der Höhe der Verluste begrenzt auf ein Verhältnis von 6 : 1.
Top 10 Bessere Transparenz der Aktionärsstruktur durch Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien
Wir wollen die Kommunikation mit unseren Aktionären vereinfachen. Aus diesem Grund beabsichtigen wir, die Nennbetragsaktien der Gesellschaft, die momentan auf den Inhaber lauten, in auf den Namen lautende Stückaktien umzuwandeln. Da die Aktionäre bei Namensaktien in ein Aktienregister eingetragen sind, kennt die Gesellschaft ihre Anteilseigner und kann sie direkt ansprechen. Darüber hinaus muss der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf die Namensaktie entfällt, nicht auf einen vollen Euro lauten. Die Durchführung der geplanten Kapitalmaßnahmen wird folglich erleichtert. Auch die Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalherabsetzung wird möglich. Namensaktien sind international üblich.