Im Falle eines Übernahmeangebotes, welches ja an jeden Aktionär streng genommen einzeln gerichtet ist, würdest du darüber von deiner Bank, Broker oder wo auch immer du deine Aktien hast, informiert werden und gegenüber dem müsstest du dann auch, in der Regel schriftlich, innerhalb einer gewissen Frist erklären, ob du das Angebot annimmst oder nicht. Lässt du diese Annahmefrist verstreichen hast du damit dann das Angebot auch automatisch abgelehnt.
Den Übernahmepreis bzw. das Übernahmeangebot bestimmt der, der das Unternehmen übernehmen möchte und jeder Aktionär bestimmt darüber, ob ihm das Übernahmeangebot passt oder nicht. Es ist also die Entscheidung eines jeden einzelnen Aktionärs das Übernahmeangebot anzunehmen oder nicht.
Meist wird solch ein Übernahmeangebot mit einer Mindestannahmeqoute versehen, sprich, es müssen mindestens so und so viel Aktionäre der Übernahme zustimmen, damit das Übernahmeangebot auch gültig wird. Gibt z. B. der zu Übernehmende eine Mindestannahmequote von z. B. 60% aus und es stimmen aber nur 59% der Aktionäre zu, dann ist das Übernahmeangebot gescheitert bzw. es muss durch den Angebotssteller nachgebessert werden, z. B. durch eine niedrigere Annahmequote, Verlängerung der Frist, Erhöhung des Angebotes, etc.. Ist danach das Angebot weiterhin gescheitert, verfallen alle "Zustimmungen".
Im Falle einer Übernahme können nicht mehr "Aktien" zustimmen als jemals von der AG herausgegeben wurde. Dies wäre ja auch der Grund für den Peak Squeeze, weil die Shorties innerhalb kürzester Zeit ihre Short Positionen glattstellen müssten (siehe VW).
@ Roothom
"Übernahmen von Unternehmen mit sehr hohem Streubesitz sind nur sehr schwer zu realisieren."
Quellen? Belege? Begründung?
Den Übernahmepreis bzw. das Übernahmeangebot bestimmt der, der das Unternehmen übernehmen möchte und jeder Aktionär bestimmt darüber, ob ihm das Übernahmeangebot passt oder nicht. Es ist also die Entscheidung eines jeden einzelnen Aktionärs das Übernahmeangebot anzunehmen oder nicht.
Meist wird solch ein Übernahmeangebot mit einer Mindestannahmeqoute versehen, sprich, es müssen mindestens so und so viel Aktionäre der Übernahme zustimmen, damit das Übernahmeangebot auch gültig wird. Gibt z. B. der zu Übernehmende eine Mindestannahmequote von z. B. 60% aus und es stimmen aber nur 59% der Aktionäre zu, dann ist das Übernahmeangebot gescheitert bzw. es muss durch den Angebotssteller nachgebessert werden, z. B. durch eine niedrigere Annahmequote, Verlängerung der Frist, Erhöhung des Angebotes, etc.. Ist danach das Angebot weiterhin gescheitert, verfallen alle "Zustimmungen".
Im Falle einer Übernahme können nicht mehr "Aktien" zustimmen als jemals von der AG herausgegeben wurde. Dies wäre ja auch der Grund für den Peak Squeeze, weil die Shorties innerhalb kürzester Zeit ihre Short Positionen glattstellen müssten (siehe VW).
@ Roothom
"Übernahmen von Unternehmen mit sehr hohem Streubesitz sind nur sehr schwer zu realisieren."
Quellen? Belege? Begründung?