gibt es nicht, da es kein patentamt gibt, das alle Länder umfassen würde.
Mit international ist hier wohl die Anmeldung beim Europ. Patentamt gemeint, das umfasst ja alle EU-Länder. Für alle Länder außerhalb der EU muss man Einzelanmeldungen bei den jeweiligen Ämtern der Länder stellen, also im Falle von Zopt geschehen in US, China, Taiwan, Japann, Indien. Das ist übrigens nicht ganz billig (für Privatleute kaum finanzierbar).
Aber Vorsicht! Die erwas ältere Quelle vom Jan. 2016 berichtet nur von der Patent-ANMELDUNG. Das ist noch lange keine Patent-ERTEILUNG!!!! Erst das Verfahren von der Anmeldung bis zur Erteilung ist so richtig teuer und aufwändig, weil erst da geprüft wird (auch noch länderabhängig in wie weit/in welcher Tiefe), ob eine Patent-WÜRDIGKEIT vorliegt.
Die Quelle sagt nichts über Erteilungen von Patenten aus. Das Prüfverfahren dauert ja auch je nach Einwänden, die von verschiedensten Seiten gestellt werden können, bis zu mehreren Jahren.
Hat Dodd konkret von der Patenterteilung gesprochen?
Das sollten wir noch tiefer recherchieren. Mit den entsprechenden Antragsnummern kann man dann selbst und öffentlich prüfen, ob ein Patent bereits erteilt wurde.
Faktum ist, dass bereits mit der Akzeptanz der Anmeldung das Schutzrecht losläuft!!!
Sprich, es kann jetzt niemand mehr ignorieren, dass falls (!) das Patent erteilt wird, er das Zopt-Prinzip nicht anwenden darf bzw. erst nach Lizenzvereinbarungen mit AEZS! Das hätte Dodd in jedem Fall in der Tasche!