gilt wieder die Insolvenzordnung, nach der der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen hat !"
Schon das war ein großer (rechtswidriger) Fehler der Politik eine absehbare Insolvenz, - wenn auch unverschuldet", -zunächst erst einmal ausgesetzt-, nicht anzeigen zu müssen ! Sicher bitter für den Betroffenen ! Aaber, dadurch, daß bei Liquiditätsproblemen mit großer Wahrscheinlichkeit dann jeweils der Vorlieferant der im guten Glauben auf Grund vllt. langjähriger, gut funktionierender Geschäfts- u. Zahlungsgebaren sich immer wieder genau darauf verlässt, entsteht ganz leicht eine
durchgehende Kette in Form von Dominoeffekten, nach welchen anstatt lediglich der Auslöser,
sondern somit auch weitere Vorgeschaltete, -widerrechtlich im dunklen stehen Gelassenene-, je nach Größenordnung im Verhältnis zum eigenen Geschäftsvolumen : Abnehmerauftrag ebenso
in Liquiditätsprobleme geraten können, sobald diese Geschäfte einen größeren Anteil ihres Gesamtgeschäftsvolumen ausmachen ! Das war von Regierungsseite unverantwortlich !
Eine Kettenreaktion von zumindest Liquiditätsnöten, -wenn nicht Annäherungen an Konkurse
von ggf. dann mehreren Unternehmen sind die Folge solcher Vorgehensweisen von Politikern, welche nicht aus den Bereichen, VWL, BWL oder Finanzwissenschaften kommen, ergo es sich meist Rechtsanwälte ergo um Auszubildende / Angelernte handelt, welche sich an sachfremden, nicht gerade unkomplizierten Materien versuchen ... Bsp.:: Merkel, Altmaier, v.d. Laiin, Spahn
u.v.a.m..... Weiteres Beispiel Draghi mit seiner jetzt un umkehrbaren 0-Zinspolitik zur irregulären,
EU-vertragswidrigen Finanzierung von maroden, überschuldeten Staaten, welche allein den dt. Steuerzahler € 800 Milliarden entgangene Sparzinsen kostete ! Erst als Merkel und Schäuble zusteimmen, aber dann die Inlandsnachfrage beklagen... !