n: (aus ´ner schlauen Zeitschrift ... ob das so i.O. ist, muss ich erst nächste Woche nachrechnen lassen:)
Stichtag: 21.02.2003
Anleger mit Langfristigem Anlagehorizont:
Alle bis zum 21.02. gekauften Aktien gelten als Altfälle, d.h. beim Verkauf wird ein pauschalisierter Wertzuwachs von 10% unterstellt, auf den dann (gemäss Halbeinkünfteverfahren) 7,5% als Steuer abzuführen ist ... Erwartet man entsprechend einen wesentlich kräftigeren Wertzuwachs, spart man mit einem Kauf VOR dem Stichtag viele Steuern ...
Anleger mit momentanen SPEKULATIONSGEWINNEN mit Haltedauer weniger als 1 Jahr:
diese Klientel sollte demnach mit dem Verkaufen ihrer Aktien bis nach dem Stichtag warten, denn die dann gültige Pauschalsteuer von 7,5 % ist deutlich geringer, als die mometan geltende Besteuerung mit dem halben pers. Steuersatz !!
Anleger mit Spekulationsgewinnen aus Haltedauer MEHR als 1 Jahr:
vor dem 01.01.2003 VERKAUFEN, da gemunkelt wird, dass das Gesetz rückwirkend zum 01.01 gelten soll die 7,5% lassen sich dadurch vermeiden und Steuernsparen ...
Anleger mit SPEKULATIONSVERLUSTEN:
diese sollten entsprechend Verlustpositionen noch VOR dem Stichtag abbauen, denn die Steuerersparnis durch Verlustverrechnung und Vortrag ist entsprechend deutlich HÖHER als nach dem Stichtag !!
Schlecht wird´s für diejenige, die bisher überhaupt keine Gewinne beim Finanzamt angegeben haben, denn die erwischen sie spätestens ab dem Stichtag wegen den Kontrollmitteilungen ... Geld in die Schweiz (besser Bahamas) schaffen !!!
Ich bin generell immer FÜR Steuernsparen, daher: ...
Beste Lösung
Depot glattstellen; Geld abheben und im Köfferchen in die Schweiz bringen, aber mit dem Taxi bei der Bank vorfahren ... zivile Finanzbeamte schreiben dt. Nummernschilder vor den schweizer Banken auf !!!
So, ich kann immernoch nicht schlafen, aber vielleicht geht´s ja jetzt ...
MaMoe ...