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Jetzt wird sogar noch Chapter 15 verzweifelt anders dargestellt als dass es sich um eine Insolvenz eines nicht in der USA ansässigen Unternehmen handelt.
Manche verdrehen sich die Fakten echt so hin, dass der Himmel rosarot wird.
"Under Chapter 15 a representative of a corporate bankruptcy proceeding outside the U.S. can obtain access to the United States courts. It allows cooperation between the United States courts and the foreign courts, as well as other authorities of foreign countries involved in cross-border insolvency cases. "
Quelle: en.wikipedia.org/wiki/Chapter_15,_Title_11,_United_States_Code
"Gemäß Kapitel 15 kann ein Vertreter eines Unternehmensinsolvenzverfahrens außerhalb der USA Zugang zu den Gerichten der Vereinigten Staaten erhalten. Es ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Vereinigten Staaten und den ausländischen Gerichten sowie anderen in grenzüberschreitende Insolvenzfälle verwickelten ausländischen Behörden."
Appropo guter Artikel zu dem Thema:
https://www.ariva.de/news/...ktie-antrag-auf-glaeubigerschutz-7844082
www.fool.de/2019/09/18/...-jetzt-noch-hakt/?rss_use_excerpt=1
Hier nochmal die Risikopassagen...
"...Die Gläubiger wollen einem Deal wohl nur zustimmen, wenn die Aktionäre dabei praktisch enteignet werden. Großaktionär Fosun wiederum lässt sich nur enteignen, wenn er gleichzeitig zu günstigen Konditionen die Kontrolle über das Pauschalreisegeschäft bekommt...."
"...Wenn die Komplexität der Lage keine Lösung zulässt und der Deal scheitert, dann schaut es zappenduster für die Aktionäre aus. Es ist nun viel Zeit verstrichen, seitdem die Suche nach Investoren begonnen hatte. Dass man auf die Schnelle noch eine Alternative aus dem Hut zaubern könnte, ist daher unwahrscheinlich. Vielmehr käme es wohl zu einer Zerschlagung, deren Erlöse vollständig den Gläubigern zufließen würden – zur besonderen Freude der CDS-Versicherten..."
Das Problem für die beiden ist allerdings, dass sie die freien Aktionäre nicht nach Gutdünken ausbooten dürfen. Wird der Preis je neuer Aktie für die Eigenkapitalerhöhung zu niedrig angesetzt, dann werden viele Kleinaktionäre mitmachen, was einen großen Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse hätte.
Nicht nur die für dich anscheinend wichtigen Passagen
"Wenn das DeListing bekannt gemacht wird, dann bricht der kurs normalerweise erst mal ein, da sich keine Käufer mehr finden. bei einzug der Aktien zum Stichtag wird dem aktionär dann von der gesellschaft eine abfindungszahlung über den durchschnittlichen kurs der letzten 6 Monate gezahlt.
basta. "
Der Durchschnittskurs ist locker zwischen 15-20 Cent ! Stimmt das so? Habe ich nichts dagegen...
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