Guten Morgen zusammen,
habt ihr die zufällig die Diskussion gestern Abend bzw. gestern Nacht nebenan verfolgt?
Es ist ja nun bekannt, dass aus der SEAG rund 7,6 Mrd an internen Konzernverbindlichkeiten verbundener Unternehmen gegenüber der SEAG herausgeschält und so modifiziert wurden dass sie als Forderung des Newco 6 gegenüber konzernverbundenen Unternehmen als Sicherheit hinterlegt wurde, der Zulauf dieser Forderungen resultiert aus bereits abgeschriebenen Forderngen. ;-)
Dazu mal eine verständliche, mögliche & realisierbare Verwendungsmöglichkeit, geschrieben vom User Corgi12:
"Eure geheimnisvollen Posts von heute Nachmittag haben mich inspiriert mal folgendes Szenario, welches ich schon länger für mich entwickelt habe, darzustellen:
Vielleicht dient es auch einigen hyperventilierenden Foristen zur Entspannung.
Der Einfachheit halber spreche ich von Firma A (Mutter) und B (Tochter).
A hält eine Forderung gegenüber B in Höhe von 3,xx Mrd. B somit eine entsprechende Verbindlichkeit. Darüber hinaus hält A eine 100% ige Beteiligung an B mit einem Buchert von 1 Euro ( es wurde ja alles abgeschrieben).
Diese internen Forderungen/Verbindlichkeiten werden im Wege der Konsolidierung neutralisiert.
Um vorgenanntes zu verhindern, bedarf es einer Umwidmung . A erhält von den Gläubigern die Berechtigung, diese ?werthaltige Forderung? gegen Aktien an den neuen Gesellschaften einzubringen. Dadurch entsteht bei A ein Aktivtausch: Forderungen gegen Beteiligung.
Im Ergebnis findet bei der Konsolidierung keine Verrechnung mehr statt. Die Beteiligungen werden um 3,xx Mrd erhöht, aber auch die Verbindlichkeiten.
Zunächst scheint es, als wäre nichts gewonnen.
Nun kommt das CVA ins Spiel. Nach Beendigung der Wohlverhaltensphase sprechen die neuen Gesellschaften gegen Tausch der 1 Euro Buchwertbeteiligung an B einen Forderungsverzicht aus.
Die neuen Gesellschaften verzichten auf die ?werthaltige Forderung? und erhalten dafür B.
Nun kommt das Zauberwort steuerfreier Sanierungsgewinn bei B zum Tragen. Durch den Forderungsverzicht kann B die Verbindlichkeit ausbuchen; zugunsten des Eigenkapitals.
Nach Abschluß dieser Aktionen steht in der Konzernbilanz eine Beteiligung von 3,xx Mrd und einem Eigenkapital von 3,xx Mrd!!!
Dieses entstandene Eigenkapital ist als Basis für eine 4-5%ige Neufinanzierung zwingend erforderlich.
Gruß corgi"
Ihr seit beide ja durchaus auch nicht auf den Kopf gefallen und fachlich versiert, daher würde ich Euch gerne in diese Diskussion mit einbinden.
Wie seht ihr dieses Szenario?
Danke & Grüße
Mysterio