In diesem Statement aus der Bilanz 2021 steht ganz klar, dass die Konzernbilanz auf der Basis des Historischen Anschaffungskostenprinzip erstellt wurde, für die Bewertung der Assets hinter den NV CPU Verbindlichkeiten aber das Fair Value Prinzip steht.
Daraus ergeben sich im Separate Financial Statement entsprechend bei Unterdeckung der NV CPU ein Fehlbetrag oder eben nicht, wenn keine Unterdeckung vorliegt.
Dies wird für die einzelnen CPU´s berechnet.
Und der Fair Value eines Assets sollte im besten falle ein Spiegelbild der Assetentwicklung darstellen, sprich durch den Kurs bei Marktteilnehmer oder durch marktadäquate Berechnungsalgorithmen:
"Zum 30. September 2021 übersteigen die gesamten Verbindlichkeiten der Gruppe ihre gesamten Vermögenswerte. Das Management weist die Nutzer dieses Abschlusses jedoch darauf hin, dass der Konzernabschluss 2021 auf der Grundlage des Anschaffungskostenprinzips erstellt wurde und daher der Großteil der Vermögenswerte zum Buchwert und nicht zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen wird. Der beizulegende Zeitwert der vom Konzern gehaltenen Vermögenswerte zum 30. September 2021 wurde bei der Berechnung der Steinhoff N.V. CPU im Einzelabschluss von Steinhoff N.V. berücksichtigt"
2020 betrug die Unterdeckung (Fehlbetrag) noch 2.598.503.000 €
2021 dagegen nur noch 1.204.777.000 €
Also für den Fehlbetrag eine positive Entwicklung, basierend u.a. auch auf guter Entwicklung der Assets.