die accounts zum 31.12.2012 der ROK Stars Plc sind beim britischen Handelsregister seit dem 08.07. online
im Gegensatz zu den Ausführungen aus
http://www.ariva.de/forum/Loeschung-445646?page=1954#jumppos48856 "...Houdini - The Great Big Production Company änderte den Namen am 21.11.2011 in Rok Stars Plc...."
ist die Houdini London Ltd. noch immer unter diesem Namen existent
HOUDINI LONDON LIMITED
ROK HOUSE KINGSWOOD BUSINESS PARK
HOLYHEAD ROAD
ALBRIGHTON
STAFFORDSHIRE
ENGLAND
WV7 3AU
Company No. 07649103
Status: Active
Date of Incorporation: 26/05/2011
Q: britisches Handelsregister online unter
www.companieshouse.co.ukDer im thread angesprochene Ansatz über die Revisiongesellschaft wird m.E. so nicht funktionieren. Kasperli unterstellt hier m.E. zu Unrecht eine Rolle der Revisionsgesellschaft vergleichbar der Schweiz. Dort ist die Rolle der Revisionsgesellschaft aber sehr speziell. In D interessiert den WP das laufende (oder auch nicht laufende) aktuelle Geschäft herzlich wenig, er bekommt die aufgestellte Bilanz und macht darauf dann Plausibilitätsprüfungen und fordert zu einzelnen Buchungsvorgängen die Belege um die korrekte Verbuchung zu prüfen in grossen Unternehmen ist das allerdings ein kontinuierlicher Prozess. Ist am Ende alles korrekt gibt es das Testat, sonst entsprechende anderslautende Hinweise. Meines Wissens ist das vergleichbar in GB geregelt.
Und um festzustellen ob die im Thread genannten Anleihen default sind, müsste man m.E. zunächst die Anleihebedingungen kennen.
Dies ist jedoch lediglich meine persönliche Meinung.
In der der Übernahmevereinbarung von ROK Starts für die Brauerei sieht man, dass ROK Starts Aktien mit einer Sperrfrist belegt werden und es wird eine Kaufoption vereinbart zum Vorzugspreis von 0,25 Euro.
Q:Übernahmevereinbarung in der HV Einladung unter
https://www.aktienbrauerei.de/index.php?4ebaa8d3506344ebaa8d3542b9#Insofern halte ich auch den Schluss - keine Handel = kein Float für gefährlich. Wurden Aktien in der Vergangenheit regelmässig mit Handelsbescharänkungen ausgegeben, wäre das auch eine mögliche Erklärung für mangelndes Handelsvolumen.
Die Wahlmöglichkeit der Ausgleichszahlung in Aktien oder Bar obliegt gemäß Vertrag und HV Genehmigung (Q:Abstimmungsergebnisse ebenfalls unter o.g. link) der ABK AG. Diese wird Vertreten durch den Vorstand, der die Entscheidung im Rahmen seiner Geschäftsleitungs- und Vertretungsbefugnis trifft und das natürlich nicht öffentlich machen muss. Erst in der nächsten veröffentlichungspflichtigen Bilanz wird sich die Entscheidung manifestieren. Es sei denn, es greift eine Veröffentlichungspflicht aufgrund der erreichten Anteilsgrösse z.B. im Zusammenhang mit der Notierung der ROK Stars. (was ich persönlich nicht glaube aber die Regeln d. Freiverkehr Stuttgart sind mir nicht geläufig und Anzahl Shares mangels Kenntnis des gutachterlichen Ergebnis sowieso gänzlich unbekannt). Ein Optionspreis von 0,25 deutet meiner Meinung nach jedoch nicht zwingend auf eine faire Bewertung von 1 Euro oder mehr.
Was will ich damit sagen ? Fakten sind Fakten und so einfach, wie einige sich das scheinbar vorstellen, ist das alles sicher nicht. Insbesondere Betrug erfordert Vorsatz, der regelmässig schwer nachzuweisen ist.
Macht damit was ihr wollt...
Tach auch.
Nur echt dargeboten vom original Hafensänger