Letztes Jahr gab es eine Adhoc sowohl am 16.03.2020 als auch am 01.04.2020. Die Meldung vom 16.03. hatte ich damals zum Anlass genommen wieder einzusteigen.
Die letzten Tage habe ich mich gefragt, ob es demnächst wieder eine Adhoc geben wird oder ob eine (erst) zum 01.04 kommen wird und welche Kriterien überhaupt gelten, um die Meldepflicht auszulösen. Denn im Nachgang war mir nicht klar, warum bzw. was eigentlich das Meldeereignis im März 2020 war. Da muss es irgendeine "Korridorüberschreitung" gegeben haben.
Letzlich hängt die Adhoc-Meldepflicht am unbestimmten Begriff der Insiderinformation gem. Art. 17 MAR. Der sog. Emittentenleitfaden Modul C der BaFin gibt insoweit Hilfestellung.
www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/...eitfaden_modul_C.html
Unter anderen muss die Insiderinformation ein Kursbeeinflussungspotential haben. Ab I.2.1.4 (Seite 11) ist das näher erläutert. Bei I.2.1.5.1 wird erläutert, wann PROGNOSEN und unter I.2.1.5.2 wird erläutern, wann GESCHÄFTSZAHLEN Insiderinformationen darstellen und gemeldet werden müssen. Ich fand das recht interessant zu lesen.
Bei LUS muss man wohl sagen, dass sie am 17.02. die PROGNOSE aufgestellt haben ("wir rechnen damit"), dass sie in Q1/21 das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von Q4/20 (20,3 Mio.) nochmals steigern.
Was, wenn LUS vor dem 01.04 (da wird m.E. eine Adhoc wegen GESCHÄFTSZAHLEN zu Q1/21 fällig, weil dort der Vergleichsmaßstab tendenziell das Vorjahresquartal ist) z.B. 50% über dem Ergebnis d.g. Geschäftstätigkeit von Q4/20 ist? Das könnte (siehe Beispiel Seite 16 unten) dann m.E. auch eine PROGNOSE-Adhoc-Pflicht auslösen.
Eigentlich erwarte ich aber erst (nur) zum 01.04.2021 eine neue Adhoc.
Wie seht ihr das?