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Fragen und Antworten zur Quellensteuer
www.ing.de/hilfe/steuern/quellensteuer/
Wie erhalte ich zuviel bezahlte Quellensteuer zurück?
Sollte Ihnen mehr Quellensteuer abgezogen worden sein, als laut DBA vereinbart, so ist in der Regel die Differenz vom jeweiligen Quellenstaat rückforderbar.
Zwar sind die Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich, grundsätzlich ist das Vorgehen allerdings sehr ähnlich:
Sie benötigen zunächst den entsprechenden Rückforderungsantrag und eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung. Diese Formulare werden vom BZSt zur Verfügung gestellt. Sofern der Rückforderungsantrag bereits eine Wohnsitzbescheinigung umfasst, benötigen Sie hier kein gesondertes Formular. Füllen Sie diese Unterlagen zunächst vollständig aus und lassen diese von Ihrem Wohnsitzfinanzamt bestätigen. Anschließend können Sie die Anträge zusammen mit der von uns ausgestellten Ertragsabrechnung bei den ausländischen Steuerbehörden einreichen. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet und Sie erhalten die Gutschrift der zu viel bezahlten Quellensteuer. Sie müssen sich nur noch etwas in Geduld üben, da bis zur Gutschrift mehrere Monate vergehen können.
Was muss ich bei der Quellensteuerrückforderung beachten?
Grundsätzlich gibt es bei der Rückforderung einige Eckpunkte, die Sie berücksichtigen sollten:
Verjährungsfristen, die je nach Land unterschiedlich sind
Die Unterlagen müssen vollständig (und) im Original eingereicht werden
Teils lange Bearbeitungszeiten durch die ausländischen Steuerbehörden
Anfallende Kosten (z.B. Notargebühren, Portokosten, etc.)
Je nach Land werden unterschiedliche Formulare zusätzlich zum Erstattungsantrag benötigt
In den meisten Fällen sind keine zusätzlichen Unterlagen oder Bestätigungen von uns notwendig. Die benötigten Formulare finden Sie entweder auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Steuerbehörden oder zusammengetragen auf der Seite des BZSt.
Sollte es erforderlich sein, dass eine Rückforderung über die ING vorgenommen werden muss, unterstützen wir Sie hierbei gerne. Hier können neben den Gebühren der ING auch zusätzliche Fremdgebühren anfallen, die wir Ihnen gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis belasten.
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