Hinsichtlich der steuerlichen Verlustzuweisung hattest Du recht, allerdings gibt es inzwischen neue Urteile hierzu. Demnach können Verluste wieder steuerlich geltend gemacht werden.
Auszug:
"Wertlose Aktien und Optionen
In einem Punkt ist der Ministererlass vom Januar 2016 schon wieder überholt. Darin hatten die Beamten noch die Auffassung vertreten, dass Verluste aus dem wertlosen Verfall von Aktien- und Indexoptionen steuerlich nicht berücksichtigt werden können. Dem hat der BFH gleich mit drei aktuellen Urteilen (Az. IX R 48/14, 49/14 und 50/14) Paroli geboten. Nach Meinung der Richter sind die Anschaffung der Option und der Ausgang des Optionsgeschäfts untrennbar als Einheit miteinander verbunden. Steuerzahler dürften daher erlittene Wertverluste auch steuerlich uneingeschränkt mit anderen Kapitalerträgen, etwa mit Anleihezinsen oder Aktiendividenden, verrechnen.
Vorsicht: Die Banken sind erst ab 1. Januar 2017 verpflichtet, die geänderte Rechtslage beim Einbehalt der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen. Betroffene Anleger sollten genau aufpassen, dass 2016 erlittene Verluste aus dem Verfall von Optionen steuerlich nicht unter den Tisch fallen. Sind die Steuerbescheide alter Jahre noch nicht bestandskräftig, können Anleger bisher nicht berücksichtigte Verluste in der Steuererklärung nachschieben.
Rückwirkende Erstattung
Wer seiner Bank erst nach einem Steuerabzug einen neuen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt, die rückwirkend zum Jahresanfang gültig ist, ist die Bank verpflichtet, bereits abgezogene Steuern wieder zu erstatten. Diese Neuregelung hat der Gesetzgeber im Sommer 2015 eingeführt."
www.boerse-online.de/nachrichten/...eben-und-Nehmen-1001438382
Ich weiß allerdings nicht, ob diese Urteile nur Optionen betreffen oder auch Aktien.
Das müsste Dein Bankberater wissen.
Mir wurden meine 590.708 Aktien im Depot auch wieder eingebucht, nachdem sie im Oktober 2015 als wertlos ausgebucht worden waren. Allerdings beträgt der Gegenwert 0,00 Euro gegenüber meinen Anschaffungskosten in Höhe von mehr als 15.117,07 Euro
Ich bin gespannt wie das weiter geht.