Neue sec Meldung zum Aktienrückkaufprogramm, Beginn heute, max 5,2 Mio Aktien
investors.biontech.de/sec-filings
Mainz, Deutschland, 2. Mai 2022 — Am 31. März 2022 hat der Vorstand der BioNTech SE („BioNTech“), mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 5.200.000 ADS von BioNTech durchzuführen
SE (ISIN: US09075V1026) und mit einem Wert von bis zu 1,5 Milliarden USD über zwei Jahre (der „Aktienrückkauf“). BioNTech erwartet dies
alle oder einen Teil der zurückgekauften ADS zu verwenden, um anstehende Abwicklungsverpflichtungen im Rahmen der aktienbasierten Vergütung von BioNTech zu erfüllen
Anordnungen. Die erste Tranche des Rückkaufs wird am 2. Mai 2022 an der US-Börse Nasdaq beginnen und sein
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bis zum 2. November 2022 mit einem Wert von bis zu 1,0 Mrd. USD durchgeführt.
BioNTech wird den Aktienrückkauf gemäß den Bestimmungen von Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052, und auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
BioNTech am 19. August 2019 (in der geänderten Fassung der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021) (die „Hauptversammlungsermächtigung“). Laut Hauptversammlung
Ermächtigung, BioNTech ist ermächtigt, bis zum 18. August 2024 eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 AktG zu erwerben. 1
nein. 8 AktG, in Höhe von bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals von BioNTech
zum Zeitpunkt der Fassung des Ermächtigungsbeschlusses. Werden die Aktien über die Börse zurückgekauft, beträgt der Kaufpreis je
Aktie (ohne Anschaffungsnebenkosten) darf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie während der letzten nicht übersteigen
fünf Handelstage vor dem Tag des Rückkaufs um mehr als 10 % und unterschreiten diesen Kurs nicht um mehr als 20 %. Deshalb,
Die maximale Anzahl an Aktien, die BioNTech im Rahmen der Hauptversammlungsermächtigung zurückkaufen darf, beträgt 24,6 Millionen Aktien.
Angesichts der für den 1. Juni 2022 geplanten Jahreshauptversammlung 2022 von BioNTech werden voraussichtlich keine Aktien oder ADS in diesem Zeitraum zurückgekauft
vom 25. Mai 2022 bis zum 1. Juni 2022. Der Aktienrückkauf wurde auch so gestaltet, dass er den Regeln 10b-18 gemäß der entspricht
Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung.
Der Aktienrückkauf wird von einem von BioNTech beauftragten Kreditinstitut geleitet, das Handelsentscheidungen trifft
über den Zeitpunkt des Erwerbs von BioNTech-Aktien unabhängig von BioNTech im Sinne von Art. Art. 4 Abs. 2 lit. b) von
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 und BioNTech nehmen keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts.
Das Recht von BioNTech, das Mandat des Kreditinstituts zu kündigen, bleibt unberührt und der Aktienrückkauf kann gestoppt und beendet werden
jederzeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen fortgeführt werden.
Für den Aktienrückkauf gelten die Safe-Harbor-Bestimmungen für Aktienrückkäufe und anwendbare Bestimmungen, die Gutschrift
Das Institut hat alle anwendbaren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Bedingungen für den Handel nach Art. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052. Art.3 schreibt unter anderem vor, dass Anteile nicht zu einem höheren Preis als dem höheren der beiden gekauft werden dürfen
Preis des letzten unabhängigen Handels und das höchste aktuelle unabhängige Kaufgebot an dem Handelsplatz, an dem der Kauf getätigt wurde
durchgeführt wird. Darüber hinaus dürfen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes der Aktien an der Börse, an der die
Kauf durchgeführt wird, kann gekauft werden. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen von Aktien basiert auf dem durchschnittlichen täglichen Volumen
die in den 20 Handelstagen vor dem Datum des jeweiligen Kaufs gehandelt wurden.
Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms werden gemäß den Anforderungen von Art. 2 abs. 3 von Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 spätestens bis zum Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktion in detaillierter Form und in aggregierter Form. BioNTech wird die offengelegten Transaktionen auf seiner Website veröffentlichen unter investors.biontech.de/share-repurchase und hält diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren öffentlich zugänglich Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung
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Mainz, Deutschland, 2. Mai 2022 — Am 31. März 2022 hat der Vorstand der BioNTech SE („BioNTech“), mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 5.200.000 ADS von BioNTech durchzuführen
SE (ISIN: US09075V1026) und mit einem Wert von bis zu 1,5 Milliarden USD über zwei Jahre (der „Aktienrückkauf“). BioNTech erwartet dies
alle oder einen Teil der zurückgekauften ADS zu verwenden, um anstehende Abwicklungsverpflichtungen im Rahmen der aktienbasierten Vergütung von BioNTech zu erfüllen
Anordnungen. Die erste Tranche des Rückkaufs wird am 2. Mai 2022 an der US-Börse Nasdaq beginnen und sein
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bis zum 2. November 2022 mit einem Wert von bis zu 1,0 Mrd. USD durchgeführt.
BioNTech wird den Aktienrückkauf gemäß den Bestimmungen von Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052, und auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
BioNTech am 19. August 2019 (in der geänderten Fassung der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021) (die „Hauptversammlungsermächtigung“). Laut Hauptversammlung
Ermächtigung, BioNTech ist ermächtigt, bis zum 18. August 2024 eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 AktG zu erwerben. 1
nein. 8 AktG, in Höhe von bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals von BioNTech
zum Zeitpunkt der Fassung des Ermächtigungsbeschlusses. Werden die Aktien über die Börse zurückgekauft, beträgt der Kaufpreis je
Aktie (ohne Anschaffungsnebenkosten) darf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie während der letzten nicht übersteigen
fünf Handelstage vor dem Tag des Rückkaufs um mehr als 10 % und unterschreiten diesen Kurs nicht um mehr als 20 %. Deshalb,
Die maximale Anzahl an Aktien, die BioNTech im Rahmen der Hauptversammlungsermächtigung zurückkaufen darf, beträgt 24,6 Millionen Aktien.
Angesichts der für den 1. Juni 2022 geplanten Jahreshauptversammlung 2022 von BioNTech werden voraussichtlich keine Aktien oder ADS in diesem Zeitraum zurückgekauft
vom 25. Mai 2022 bis zum 1. Juni 2022. Der Aktienrückkauf wurde auch so gestaltet, dass er den Regeln 10b-18 gemäß der entspricht
Securities Exchange Act von 1934 in der geänderten Fassung.
Der Aktienrückkauf wird von einem von BioNTech beauftragten Kreditinstitut geleitet, das Handelsentscheidungen trifft
über den Zeitpunkt des Erwerbs von BioNTech-Aktien unabhängig von BioNTech im Sinne von Art. Art. 4 Abs. 2 lit. b) von
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 und BioNTech nehmen keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts.
Das Recht von BioNTech, das Mandat des Kreditinstituts zu kündigen, bleibt unberührt und der Aktienrückkauf kann gestoppt und beendet werden
jederzeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen fortgeführt werden.
Für den Aktienrückkauf gelten die Safe-Harbor-Bestimmungen für Aktienrückkäufe und anwendbare Bestimmungen, die Gutschrift
Das Institut hat alle anwendbaren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die Bedingungen für den Handel nach Art. 3 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052. Art.3 schreibt unter anderem vor, dass Anteile nicht zu einem höheren Preis als dem höheren der beiden gekauft werden dürfen
Preis des letzten unabhängigen Handels und das höchste aktuelle unabhängige Kaufgebot an dem Handelsplatz, an dem der Kauf getätigt wurde
durchgeführt wird. Darüber hinaus dürfen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes der Aktien an der Börse, an der die
Kauf durchgeführt wird, kann gekauft werden. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen von Aktien basiert auf dem durchschnittlichen täglichen Volumen
die in den 20 Handelstagen vor dem Datum des jeweiligen Kaufs gehandelt wurden.
Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms werden gemäß den Anforderungen von Art. 2 abs. 3 von Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 spätestens bis zum Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der Transaktion in detaillierter Form und in aggregierter Form. BioNTech wird die offengelegten Transaktionen auf seiner Website veröffentlichen unter investors.biontech.de/share-repurchase und hält diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren öffentlich zugänglich Jahre ab dem Datum der Veröffentlichung